Ich denke mal, dass fast jeder Vermieter eine entsprechende Kaution verlangt, von daher hat sich das Problem dann wohl erübrigt

aber nein, tom. die arbeiterkammer und der mieterverein vermieten ihre wohnungen selbstverständlich ohne kaution und schicken völlig kostenlos für die mieter eine putzfrau und den maler nach dem auszug der mieter .... *lach*
also, gene, nägel mit köpfen:
die wenigen vermieter, die keine kaution verlangen, können sich ihre (berechtigten) kosten ganz locker über einen mahnbescheid/(lohn)pfändung etc. wiederholen.
ich streite mich gerade mit einem derartigen fall herum. ein mieter verweigerte nach dem auszug die malerarbeiten wie auch das saubermachen der wohnung. er berief sich auf das "neue gesetz" des OGH, und war ausserdem der meinung, eine "besenreine übergabe" beinhalte nicht die entfernung des kalks von den armaturen und fliesen, sowie der windows-colour von türen und fenstern und auch keine reinigung der fetttriefendenden küchenfliesen. auszugstermin war 30.6.07.
ich habe am 30. 6. ein abnahmeprotokoll mit den strittigen punkten erstellt und die ordnungsgemässe übergabe der wohnung bestritten. da ich (natürlich) auch die auszahlung der kaution verweigerte, kam gestern der mieter mit einem vertreter des mietervereins zu einer neuerlichen besichtigung.
ahnst du, was das ergebnis der bsichtigung war? der mieterverein riet dem mieter, die im übergabeprotokoll angeführten punkte (inkl. malerarbeiten!) durchzuführen!
die hartnäckigkeit dieses mieters wird für ihn teuer werden. da ich die wohnung bis heute nicht vermieten konnte, wird er schön brav weiter miete bezahlen müssen, und auch mein mehrfaches anreisen zur wohnung werde ich in rechnung stellen .....
gene, du musst dich von deiner ansicht, alle vermieter seien böse und ausbeuterisch, verabschieden. sie sind es, die wohnraum zur verfügung stellen (nicht die ak, nicht der mieterverein!) und ein finanzielles risiko eingehen. und sie verdienen keine goldenen nasen mit der vermietung!
hast du schon mal darüber nachgedacht, dass die rate für ein auto meist höher ist als eine wohnungsmiete? würdest du auf die idee kommen, den autohändler nach drei jahren für lackschäden (abnutzung!) haftbar zu machen? man könnte ja auch sagen, dass alle, denen die mieten zu hoch sind, um das gleiche geld auch im auto schlafen könnten, oder?
und jetzt nochmals zur klarstellung:
eine "normale" abnutzung (entsprechend dem ogh-urteil) einer wohnung liegt vor, wenn keine dübellöcher, keine flecken, keine beschädigungen vorhanden sind. du kannst aber davon ausgehen, dass jeder mieter
persönliche "beschädigungen" in einer wohnung vornimmt - und dafür besteht - nach wie vor dem ogh-urteil - die pflicht zur beseitigung!
millia