Ausmalen muss nicht sein....

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Kalissta
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Ausmalen muss nicht sein....

Beitrag von Kalissta » 12.07.2007, 13:40

Im OGH-Urteil die Rechtsansicht der AK steht;
´´Sie müssen nicht neu ausmalen,wenn Sie die Malerei nicht durch eine andere Farbe verändert haben oder wenn sie nicht übermäßig beschädigt oder abgenützt ist.´´
Im Mietvertrag habe ich,dass ich die Wohnung nach dem Auszug neu asmalen muss.Soll ich es tun,oder doch nicht :?: :?:
Danke für eure Hilfe.



Gene
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Beitrag von Gene » 12.07.2007, 15:23

Wenn Sie vom Vermieter aufgefordert werde die Wohnung ausgemalt zu übergeben, dann verweisen Sie ihn auf die aktuelle OGH - Entscheidung 1 Ob 241/06g vom 27.03.2007 wonach der Mieter das nicht muss bzw. solche Klauseln in Mietverträgen ungültig sind.
Mietzins dient auch dazu Abnützungen abzugelten.

tahonie
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Re: Ausmalen muss - eher doch sein ....

Beitrag von tahonie » 12.07.2007, 20:15

na denn, viel glück und ein ganz doofer vermieter sei dir gewünscht, wenn du dich an genes rat halten möchtest!

einmal zur klarstellung: dieses vielzitierte OGH-URTEIL ist kein gesetz! wenn sich dein nachbar bei einer radarfalle rauswinden konnte und nicht verurteilt wurde, bedeutet dies noch lange nicht, dass du dann ebenfalls nicht verurteilt wirst, wenn du geblitzt wirst. das GESETZ sagt, schnellfahren ist verboten, das URTEIL bezieht sich zwar auf das gesetz, betrachtet aber den einzelfall.

das erwähnte ogh-urteil bezieht sich ausserdem nur darauf, dass die FACHGRUPPE DER WIENER IMMOBILIEN- UND VERMÖGENSTREUHÄNDER bestimmte formulierungen in mietverträgen nicht mehr EMPFEHLEN darf. es wurde aber kein einziger mietvertrag und auch keine klausel ausser kraft gesetzt.

natürlich kannst du es drauf ankommen lassen und dich auf dieses urteil berufen. wenn der vermieter aber den maler holt, weil nicht einmal annähernd die gleichen umstände, die zur klage führten, vorherrschen, und dir eine saftige rechnung präsentiert, wirst du dir wünschen, doch lieber selbst den pinsel in die hand genommen zu haben.

Kalissta
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Beitrag von Kalissta » 12.07.2007, 21:59


LAW1
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Beitrag von LAW1 » 13.07.2007, 08:11

Meiner Meinung nach hat thaonie vollkommen recht!

Soweit ich das verstanden hab bezieht sich das OGH-Urteil nur auf gewerbliche Vermieter!

Ich würde nur gern wissen ab wann man als gewerblicher Vermieter gilt?

Habe dazu schon mehrere Meinungen gehört, wie z.B.: ab 5 Zinshäusern od. ab 5 vermieteten Wohnungen! :?: :?: :?:

Vielleicht kann mir ja jemand diese Frage beantworten.
Zuletzt geändert von LAW1 am 13.07.2007, 12:06, insgesamt 1-mal geändert.

Tom100
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Beitrag von Tom100 » 13.07.2007, 11:18

Ich kann tahonie auch nur völlig zustimmen. Leider geistert dieser Schwachsinn was man alles angeblich nicht mehr muß seit Wochen durch die Medien, die AK verbreitet das natürlich auch genüsslich und leider glauben die Leute den Blödsinn schön langsam. Wie gesagt: Es handelt sich hier um ein Urteil, das bestimmte Klauseln in Mietverträgen betrifft, nicht mehr und nicht weniger. Es ist kein Gesetz und gilt wie bereits richtig gesagt wurde nur für gewerbliche Vermieter. Ein gewerblicher Vermieter ist man in der Regel dann, wenn man 5 unterschiedliche Objekte vermietet und das mit der eineutig gewinnorientierten Absicht, d.h. der Besitzer eines 4 stöckigen Zinshauses fällt nicht unter gewerbliche Vermietung.
Weiters spricht das Urteil zwar von einer Abnützung der Malerei die erlaubt ist (dafür zahlt man ja auch Miete), aber wer z.B. die Wand voller Löcher gebohrt hat (für Regale, Schränke etc.) der muss die Löcher natürlich wieder zumachen und danach ausmalen.
Ich persönlich kann jedem Mieter nur raten auszumalen, schließlich möchte man ja auch selbst wenn man wo einzieht eine frisch ausgemahlte Wohnung.

LAW1
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Beitrag von LAW1 » 13.07.2007, 12:11

Danke Tom für deine rasche Antwort!

Bin schon gespannt wann bei uns im Haus der erste Mieter kommt und seine Therme bezahlt haben will, weil er das so in der Zeitung gelesen hat!

:lol:

tahonie
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Beitrag von tahonie » 13.07.2007, 14:45

ein schelm, wer böses dabei denkt .....

aus dem link von kallista: (www. immobilien.net):
"Aus aktuellem Anlass hat unser Kooperationspartner, die Wiener Anwaltskanzlei Kranich und Partner, eine Telefon-Hotline für Fragen rund um den OGH-Beschluss eingerichtet:"

man könnte doch tatsächlich auf die vermutung kommen, dass in der veröffentlichten ak-interpretation des ogh-urteils absichtlich kraut und rüben durcheinandergeworfen werden, um unfrieden zwischen vermieter und mieter zu stiften.

die armen mieter, die drauf reinfallen tun mir jetzt schon leid. interessanterweise ist dieses urteil nicht einmal bei "verbraucherrecht.at" gelistet.
Zuletzt geändert von tahonie am 13.07.2007, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.

Tom100
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Beitrag von Tom100 » 13.07.2007, 18:07

Danke Tom für deine rasche Antwort!

Bin schon gespannt wann bei uns im Haus der erste Mieter kommt und seine Therme bezahlt haben will, weil er das so in der Zeitung gelesen hat!
Ja, ich auch :wink: Mit 2 Zinshäusern fallen wir auch nicht unter gewerbliche Vermietung und sind daher nicht betroffen. Im übrigen ist dieser Unterschied gewerblich/nicht gewerblich auch in anderen Bereichen durchaus relevant, z.B. wenn man noch einen Hausbesorger mit altem Dienstvertrag hat, da ist man als nicht gewerblicher Vermieter in manchen Punkten auch weit besser gestellt als die gewerblichen Vermieter.

Gene
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Beitrag von Gene » 16.07.2007, 08:20

@Kalissta: Wenn Du einen Mietvertrag mit einem gewerblichen Vermieter hast und die Wandfarbe lediglich abgenützt ist bzw. übliche Wohnfarben (außer schwarz und ähnliches) haben , lass Dich von Vermietern nicht beirren, die sehen das naturgemäß anders.

Zitat:
"Es handelt sich hier um ein Urteil, das bestimmte Klauseln in Mietverträgen betrifft, nicht mehr und nicht weniger. Es ist kein Gesetz."

Es handelt sich hier um ein höchstgerichtliches Urteil mit Rechtssätzen die, auch in Teilen, zur ständigen Rechtssprechung in den unteren Instanzen führen werden.

Zitat:
".....wenn der vermieter aber den maler holt, weil nicht einmal annähernd die gleichen umstände, die zur klage führten, vorherrschen, und dir eine saftige rechnung präsentiert, wirst du dir wünschen, doch lieber selbst den pinsel in die hand genommen zu haben."

Präsentieren kann er Dir die Rechnung, nur der Auftraggeber eines Malers bleibt in so einem Fall immer noch der Vermieter, mit dem sich der Maler bei Nichtbezahlen herumstreiten muss. :wink:
Solltest Du eine Kaution hinterlegt haben, ist Deine Position jedoch leider etwas geschwächt und daher mit den Malerkosten (Streitwert) abzuwägen sein, denn gerichtlichen Weg einzuschlagen.

Gene

tahonie
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Beitrag von tahonie » 17.07.2007, 11:42

hallo gene,

ich bewundere ja schon fast deine hartnäckigkeit, mit der du fremde leute in die kostenfalle treiben möchtest. ich nehme an, du bist bereit, für kallista die malerarbeiten zu bezahlen, weil deine "auskünfte" so bomben-standfest sind.

es fällt auf, dass du häufig mit wörtern wie "meist" oder " leider etwas" deine aussagen sofort wieder abschwächst. entweder ist etwas fakt oder nicht. ohne meist und etwas, ohne kaution bezahlt oder keine kaution.
Zitat:
".....wenn der vermieter aber den maler holt, weil nicht einmal annähernd die gleichen umstände, die zur klage führten, vorherrschen, und dir eine saftige rechnung präsentiert, wirst du dir wünschen, doch lieber selbst den pinsel in die hand genommen zu haben."

Präsentieren kann er Dir die Rechnung, nur der Auftraggeber eines Malers bleibt in so einem Fall immer noch der Vermieter, mit dem sich der Maler bei Nichtbezahlen herumstreiten muss.


quatsch mit sauce. selbstverständlich bezahlt der vermieter den maler. aber er wird die rechnung dem mieter präsentieren und sich das geld wiederholen. man muss kallista vorschlagen, sich bei dir zu regressieren.
Solltest Du eine Kaution hinterlegt haben, ist Deine Position jedoch leider etwas geschwächt und daher mit den Malerkosten (Streitwert) abzuwägen sein, denn gerichtlichen Weg einzuschlagen.
noch mehr quatsch ...

millia

Gene
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Beitrag von Gene » 18.07.2007, 21:11

tahonie hat geschrieben:hallo gene,

ich bewundere ja schon fast deine hartnäckigkeit, mit der du fremde leute in die kostenfalle treiben möchtest. ich nehme an, du bist bereit, für kallista die malerarbeiten zu bezahlen, weil deine "auskünfte" so bomben-standfest sind.

es fällt auf, dass du häufig mit wörtern wie "meist" oder " leider etwas" deine aussagen sofort wieder abschwächst. entweder ist etwas fakt oder nicht. ohne meist und etwas, ohne kaution bezahlt oder keine kaution.

quatsch mit sauce. selbstverständlich bezahlt der vermieter den maler. aber er wird die rechnung dem mieter präsentieren und sich das geld wiederholen. man muss kallista vorschlagen, sich bei dir zu regressieren.
Solltest Du eine Kaution hinterlegt haben, ist Deine Position jedoch leider etwas geschwächt und daher mit den Malerkosten (Streitwert) abzuwägen sein, denn gerichtlichen Weg einzuschlagen.
noch mehr quatsch ...

millia
Meiner Meinung nach beurteilt Ihr, selbstverständlich aus Vermietersicht für die es um viel Geld geht, eine Sachlage sofort negativ ohne die genauere Sachlage von Kalista zu kennen. Deshalb meine Hartnäckigkeit den Betroffenen einen Weg vorzuschlagen.
Selbstverständlich muss ich meine Ratschläge mit solchen Wörtern abschwächen, denn einen definitiven Prozessausgang vorauszusagen wird seriöserweise nicht einmal ein Anwalt wagen.

Erklär mir bitte noch, wie sich der Vermieter das Geld, das er für den Maler bezahlt hat, zurückholen will wenn keine Kaution hinterlegt wurde ?
In dem er dem Mieter auf gerichtlichen Weg den Streit erklärt ? Ob der Vermieter nach diesen beiden Entscheidungen das Prozessrisiko auf sich nimmt, bezweifle ich.

Gene

Tom100
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Beitrag von Tom100 » 18.07.2007, 23:40

Erklär mir bitte noch, wie sich der Vermieter das Geld, das er für den Maler bezahlt hat, zurückholen will wenn keine Kaution hinterlegt wurde ?
Ich denke mal, dass fast jeder Vermieter eine entsprechende Kaution verlangt, von daher hat sich das Problem dann wohl erübrigt :wink:

tahonie
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nägel mit köpfen ....

Beitrag von tahonie » 19.07.2007, 09:22

Ich denke mal, dass fast jeder Vermieter eine entsprechende Kaution verlangt, von daher hat sich das Problem dann wohl erübrigt :wink:
aber nein, tom. die arbeiterkammer und der mieterverein vermieten ihre wohnungen selbstverständlich ohne kaution und schicken völlig kostenlos für die mieter eine putzfrau und den maler nach dem auszug der mieter .... *lach*


also, gene, nägel mit köpfen:

die wenigen vermieter, die keine kaution verlangen, können sich ihre (berechtigten) kosten ganz locker über einen mahnbescheid/(lohn)pfändung etc. wiederholen.

ich streite mich gerade mit einem derartigen fall herum. ein mieter verweigerte nach dem auszug die malerarbeiten wie auch das saubermachen der wohnung. er berief sich auf das "neue gesetz" des OGH, und war ausserdem der meinung, eine "besenreine übergabe" beinhalte nicht die entfernung des kalks von den armaturen und fliesen, sowie der windows-colour von türen und fenstern und auch keine reinigung der fetttriefendenden küchenfliesen. auszugstermin war 30.6.07.

ich habe am 30. 6. ein abnahmeprotokoll mit den strittigen punkten erstellt und die ordnungsgemässe übergabe der wohnung bestritten. da ich (natürlich) auch die auszahlung der kaution verweigerte, kam gestern der mieter mit einem vertreter des mietervereins zu einer neuerlichen besichtigung.

ahnst du, was das ergebnis der bsichtigung war? der mieterverein riet dem mieter, die im übergabeprotokoll angeführten punkte (inkl. malerarbeiten!) durchzuführen!

die hartnäckigkeit dieses mieters wird für ihn teuer werden. da ich die wohnung bis heute nicht vermieten konnte, wird er schön brav weiter miete bezahlen müssen, und auch mein mehrfaches anreisen zur wohnung werde ich in rechnung stellen .....

gene, du musst dich von deiner ansicht, alle vermieter seien böse und ausbeuterisch, verabschieden. sie sind es, die wohnraum zur verfügung stellen (nicht die ak, nicht der mieterverein!) und ein finanzielles risiko eingehen. und sie verdienen keine goldenen nasen mit der vermietung!

hast du schon mal darüber nachgedacht, dass die rate für ein auto meist höher ist als eine wohnungsmiete? würdest du auf die idee kommen, den autohändler nach drei jahren für lackschäden (abnutzung!) haftbar zu machen? man könnte ja auch sagen, dass alle, denen die mieten zu hoch sind, um das gleiche geld auch im auto schlafen könnten, oder?

und jetzt nochmals zur klarstellung:

eine "normale" abnutzung (entsprechend dem ogh-urteil) einer wohnung liegt vor, wenn keine dübellöcher, keine flecken, keine beschädigungen vorhanden sind. du kannst aber davon ausgehen, dass jeder mieter persönliche "beschädigungen" in einer wohnung vornimmt - und dafür besteht - nach wie vor dem ogh-urteil - die pflicht zur beseitigung!

millia

Gene
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Re: nägel mit köpfen ....

Beitrag von Gene » 19.07.2007, 10:24

tahonie hat geschrieben:
Ich denke mal, dass fast jeder Vermieter eine entsprechende Kaution verlangt, von daher hat sich das Problem dann wohl erübrigt :wink:
aber nein, tom. die arbeiterkammer und der mieterverein vermieten ihre wohnungen selbstverständlich ohne kaution und schicken völlig kostenlos für die mieter eine putzfrau und den maler nach dem auszug der mieter .... *lach*


also, gene, nägel mit köpfen:

die wenigen vermieter, die keine kaution verlangen, können sich ihre (berechtigten) kosten ganz locker über einen mahnbescheid/(lohn)pfändung etc. wiederholen.

ich streite mich gerade mit einem derartigen fall herum. ein mieter verweigerte nach dem auszug die malerarbeiten wie auch das saubermachen der wohnung. er berief sich auf das "neue gesetz" des OGH, und war ausserdem der meinung, eine "besenreine übergabe" beinhalte nicht die entfernung des kalks von den armaturen und fliesen, sowie der windows-colour von türen und fenstern und auch keine reinigung der fetttriefendenden küchenfliesen. auszugstermin war 30.6.07.

ich habe am 30. 6. ein abnahmeprotokoll mit den strittigen punkten erstellt und die ordnungsgemässe übergabe der wohnung bestritten. da ich (natürlich) auch die auszahlung der kaution verweigerte, kam gestern der mieter mit einem vertreter des mietervereins zu einer neuerlichen besichtigung.

ahnst du, was das ergebnis der bsichtigung war? der mieterverein riet dem mieter, die im übergabeprotokoll angeführten punkte (inkl. malerarbeiten!) durchzuführen!

die hartnäckigkeit dieses mieters wird für ihn teuer werden. da ich die wohnung bis heute nicht vermieten konnte, wird er schön brav weiter miete bezahlen müssen, und auch mein mehrfaches anreisen zur wohnung werde ich in rechnung stellen .....

gene, du musst dich von deiner ansicht, alle vermieter seien böse und ausbeuterisch, verabschieden. sie sind es, die wohnraum zur verfügung stellen (nicht die ak, nicht der mieterverein!) und ein finanzielles risiko eingehen. und sie verdienen keine goldenen nasen mit der vermietung!

hast du schon mal darüber nachgedacht, dass die rate für ein auto meist höher ist als eine wohnungsmiete? würdest du auf die idee kommen, den autohändler nach drei jahren für lackschäden (abnutzung!) haftbar zu machen? man könnte ja auch sagen, dass alle, denen die mieten zu hoch sind, um das gleiche geld auch im auto schlafen könnten, oder?

und jetzt nochmals zur klarstellung:

eine "normale" abnutzung (entsprechend dem ogh-urteil) einer wohnung liegt vor, wenn keine dübellöcher, keine flecken, keine beschädigungen vorhanden sind. du kannst aber davon ausgehen, dass jeder mieter persönliche "beschädigungen" in einer wohnung vornimmt - und dafür besteht - nach wie vor dem ogh-urteil - die pflicht zur beseitigung!

millia
Tahonie,

für eine Lohnpfändung brauchst Du einen gerichtlichen Titel. Wer ja noch schöner wenn jeder jeden pfänden könnte wie es ihm passt. > Oppositionsklage.

Aber in einem wiedersprichst Du dich:

Zitat von mir:
Solltest Du eine Kaution hinterlegt haben, ist Deine Position jedoch leider etwas geschwächt und daher mit den Malerkosten (Streitwert) abzuwägen sein, denn gerichtlichen Weg einzuschlagen.

Zitat von Dir:
noch mehr quatsch ...

Dann schreibst Du:

Zitat:

ich habe am 30. 6. ein abnahmeprotokoll mit den strittigen punkten erstellt und die ordnungsgemässe übergabe der wohnung bestritten. da ich (natürlich) auch die auszahlung der kaution verweigerte, kam gestern der mieter mit einem vertreter des mietervereins zu einer neuerlichen besichtigung.

Also ist man mit einer hinterlegten Kaution doch in der schwächeren Position. :roll:

Zitat:

hast du schon mal darüber nachgedacht, dass die rate für ein auto meist höher ist als eine wohnungsmiete? würdest du auf die idee kommen, den autohändler nach drei jahren für lackschäden (abnutzung!) haftbar zu machen? man könnte ja auch sagen, dass alle, denen die mieten zu hoch sind, um das gleiche geld auch im auto schlafen könnten, oder?

Das ist ein Apfel-Birnenvergleich.

Richtig wäre der Vergleich mit einem Leasingauto bei dem die Leasingfirma nach Ablauf des Vertrages auch nicht eine Erneuerung des Lackes verlangen kann.

Ich kenn die Wohnung, die Du übernehmen solltest, nicht. Wird wahrscheinlich wüst ausgesehen haben.

Gene

PS: Es ist nicht meine Ansicht das Vermieter grundsätzlich böse sind. Ich verstehe sehr gut das ein Haus bzw. eine Firma wirtschaftlich geführt werden sollte. Ist in meiner Branche (Planung und Bau) das selbe, und mit den selben Vorurteilen behaftet :wink:

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