Zustellung Lenkererhebung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Zustellung Lenkererhebung

Beitrag von JUSLINE » 15.11.2005, 22:05

Hallo,



bekommt man eine sog. Lenkererhebung auch mit einem RSa-Brief zugestellt?



Ich hab heute in der Post eine Benachrichtigung über einen RSa-Brief (Absender MA67) vorgefunden, kann sie mir aber erst nächste Woche vom Postamt abholen...nachdem sie nur mir ausgehändigt werden darf.



Eine Bekannte hat mir erzählt, dass das i.P. schon eine Strafverfügung sein könnte und ich bin dementsprechend nervös.



Dankeschön im Voraus

Sea






MEMIL
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RE: Zustellung Lenkererhebung

Beitrag von MEMIL » 15.11.2005, 22:44

Mach dir keine Sorge. Es wird eine Lenkererhebung sein. Eine Strafeverfügung kommt nicht ohne Lenkererhebung. Nur eine Anomnyn Strafvergügung kann ohne vorheriger Ausforschung, aber wenn das ist, dann ist auch besser zu bezahlen und die Sache unter den Teppisch kehren.

MFG,

MEMIL


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RE: Zustellung Lenkererhebung

Beitrag von JUSLINE » 27.11.2005, 23:02

Hi!



Wenn ich mich nicht irre, so ist die MA67 doch ohnehin "nur" für die Parkstrafen zuständig. Du hast wahrscheinlich nur ein Park-Ticket nicht bezahlt!


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RE: Zustellung Lenkererhebung

Beitrag von JUSLINE » 18.01.2006, 22:48

Der RSa-Brief gilt aber ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung am Postamt als zugestellt.



Beachte das bitte bei den Fristen, die darin angeführt sind. Die laufen nämlich ab diesem Tag!


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