§ 879 Abs. 1ABGB

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max123
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§ 879 Abs. 1ABGB

Beitrag von max123 » 30.07.2026, 09:23

Hallo, ich habe eine Frage zu diesem Satz....Ein unmoralischer Vertrag verstößt gegen das Gesetz oder die guten Sitten. Nach dem österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (§ 879 ABGB) ist ein solcher Vertrag von Anfang an völlig nichtig und hat keine Gültigkeit.....
gilt das auch bei Verträgen zwischen Unternehmen?



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