Sich nicht an den gerichtlichen Vergleich gehalten

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Goldie
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Sich nicht an den gerichtlichen Vergleich gehalten

Beitrag von Goldie » 09.05.2026, 04:49

Hallo!
Ich habe im ZRV gegen eine Person auf Widerruf von gegen mich im Internet verbreiteten unwahren Äußerungen geklagt.
Es wurde vor Gericht bei der ersten Tagsatzung ein bedingter Vergleich geschlossen mit einer 14-tägigen Frist zum Widerruf. Diese Frist ist abgelaufen.
Heute muss meine Gegnerin auf ihrem Kanal laut gerichtlichem Vergleich ihre Behauptungen widerrufen und heute oder am nächsten Werktag müsste eine Summe von ihr auf das Konto meines Anwalts eingehen.
Da0 mir sehr an der Beendigung des,Verfahrens und am Widerruf gelegen ist, sah ich auf ihrem Kanal jetzt nach: Kein Widerruf zu sehen.
Wie ist damit umzugehen, wenn sie ihren Teil des Vergleichs nicht erfüllt?



alles2
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Re: Sich nicht an den gerichtlichen Vergleich gehalten

Beitrag von alles2 » 09.05.2026, 08:14

Gemäß § 433 ZPO hätte man es statt einer Klage auch bei einem prätorischen Vergleich bzw. kostengünstigeren Vergleichsversuch belassen können:

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/gerichtsorganisation_der_justiz/zivilrecht/1/Seite.1010160
bzw.
https://www.justiz.gv.at/file/2c94848a761e5f4a017936438dcb6133.de.0/antrag%20auf%20vergleichsversuch.pdf

Grundsätzlich ist zwischen einer Widerrufsfrist gegen einen vor Gericht geschlossenen Vergleich gem. § 204 ZPO und einer vereinbarten Frist bis zur Richtigstellung zu unterscheiden. Wurde vom Widerruf nicht Gebrauch gemacht, ist ein rechtswirksamer Vergleich zustandegekommen. Nun gilt es zu klären, ob im Vergleichsprotokoll oder den Vergleich enthaltenden Verhandlungsprotokoll (§ 206 ZPO) der Beklagten eine gewisse Zeit zur Berichtigung der unwahren Behauptungen gewährt wurde. Nachdem Du ohnehin rechtsfreundlich vertreten sein dürftest, wäre es eigentlich mit dem Anwalt zu klären. Dieser kann auch darüber informieren, ob vielleicht nicht sogar Widerspruch gegen das Protokoll erhoben wurde (§ 210 ZPO).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Goldie
Beiträge: 3
Registriert: 09.05.2026, 04:38

Re: Sich nicht an den gerichtlichen Vergleich gehalten

Beitrag von Goldie » 09.05.2026, 14:37

Ja. Habe meinem Anwalt bereits ein Mail geschickt. Da mich die äußerst unangenehme "Sache" schon sehr viel Geld gekostet hat, wollte ich mal vorfühlen und war heute in meiner wegen dieser Sache schlaflosen Nacht auf der Suche im Internet und jam hier auf diese Seite.
Sicher wird mein Anwalt das verfolgen, aber ich möchte keine weiteren nennenswerten Kosten mehr haben.
Es gibt zwei Verfahren: im ersten war diese Person die Klägerin, ich wurde freigesprochen (ZR) . Richterinnenspruch September 2025. Sie und ihr Anwalt haben Rekurs eingelegt. Deswegen verkommen ich bis dato kein Geld von meiner RS-Versicherung. Nichts mehr gehört vom Gericht wie es weitergeht.
Im zweiten Verfahren bin ich die Klägerin. Ich ließ mich deswegen auf den Vergleich ein, um endlich abschließen zu können. Die gegnerische Partei hatte 14 Tage Zeit Rekurs einzulegen gegen den Vergleich, den sie selbst vor Gericht mitaushandelte. Hatte sie scheinbar nicht getan. Mit Ablauf dieser Frist erhielt ihr Anwalt ein Schreiben von meinem Anwalt mit der Aufforderung, die im Vergleich vereinbarten Dinge zu erfüllen innerhalb von 14 Tagen. Auch diese Frist ist Teil des Vergleichs.
Ich bin wegen der weiteren Ungewissheiten enttäuscht und etwas "ärmer" .
Danke für Ihre Antwort!

Goldie
Beiträge: 3
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Re: Sich nicht an den gerichtlichen Vergleich gehalten

Beitrag von Goldie » 09.05.2026, 14:47

Im Vorfeld, bevor es zur Klage meinerseits kam, schrieb man Anwalt eine Aufforderung zur Unterlassung, die ignoriert wurde. Wie hätte hier ein prätorischer Vergleich zustandekommen können?

Vielen Dank nochmals dass Sie sich damit befassen.
LG

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