Ein Kind ist lt. Zeitungsbericht in der Infrarotkabine verletzt worden.
Das Mädchen kletterte laut Polizei hinter einen elektrisch verstellbaren Sitz und betätigte versehentlich einen Schalter.
Der Sitz fuhr infolgedessen nach hinten und klemmte den Kopf des Kindes zwischen Sitz und Holzvertäfelung ein. Die Großmutter und die Tante der Achtjährigen hörten ihre Schreie und befreiten sie aus ihrer Lage.
Was mich interessiert ist, vermutlich haben die Großeltern die Aufsichtspflicht verletzt aber was ist mit dem Infrarotsitz, der sollte oder müsste doch bei einem gewissen Wiederstand abschalten, der darf doch nicht drücken bis der Hubschrauber kommen muss?!
Kommt der Hersteller hier in die Haftung?
Ich interessiere mich für eine Infrarotkabine und habe auch Kinder, daher mein Interesse!
Liebe Grüße, kennt sich da jemand aus
Kind in Infrarotkabine verletzt
Re: Kind in Infrarotkabine verletzt
Ohne jetzt das Modell bei dem Vorfall zu kennen, müssten aber schon ziemlich viele Zufälle zusammenkommen, damit sowas passieren kann. Zunächst müsste die Kabine z.B. für das Vorheizen (durch wen anderen?) eingeschaltet worden sein, damit dann ein Kleinkind hinter den Sitz bzw. die Liege drüberkrabbelt und im nächsten Moment auch noch den Schalter unglücklich erreicht. Verglichen mit dem Aufdrehen eines Backofens zum Vorwärmen würde ich da schon mehr auf die Verletzung der Aufsichtspflicht gehen, wenn wer so eine Kabine einschaltet und es dann unbeaufsichtigt lässt.
Aber gut, vermutlich war das Kind nicht im Elternhaus oder die Eltern waren nicht vor Ort, weil nur die Oma und Tante zu Hilfe eilten.
Damit nichts durch den Schweiß korrodieren kann, gibt es auch manuell einstellbare Varianten (manche Hersteller bieten nur diese an). Auch sonst wäre mir nichts bekannt, dass bei einem Widerstand der Sitz in die Ausgangsposition zurückkehren muss. Im Gegenteil, die Kabinenwand wird durch Hartholzplatten verstärkt, zumal es sein kann, dass wer mit dem Sitz gegen die Wand donnert und es das dünne Zedernholz der Kabine nicht vertragen könnte. Lässt man den Schalter aus, verharrt der Sitz wohl typischerweise in der letzten Position.
Aber gut, vermutlich war das Kind nicht im Elternhaus oder die Eltern waren nicht vor Ort, weil nur die Oma und Tante zu Hilfe eilten.
Damit nichts durch den Schweiß korrodieren kann, gibt es auch manuell einstellbare Varianten (manche Hersteller bieten nur diese an). Auch sonst wäre mir nichts bekannt, dass bei einem Widerstand der Sitz in die Ausgangsposition zurückkehren muss. Im Gegenteil, die Kabinenwand wird durch Hartholzplatten verstärkt, zumal es sein kann, dass wer mit dem Sitz gegen die Wand donnert und es das dünne Zedernholz der Kabine nicht vertragen könnte. Lässt man den Schalter aus, verharrt der Sitz wohl typischerweise in der letzten Position.
Zuletzt geändert von alles2 am 23.03.2026, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Kind in Infrarotkabine verletzt
Zuerst, hoffentlich ist das Kind wieder auf dem Weg der Besserung. Schlimm genug, das sowas passiert.
Laut österreichischem Produkthaftungsrecht (Produkthaftungsgesetz) haftet der Hersteller, wenn ein fehlerhaftes Produkt den Schaden verursacht hat. Als fehlerhaft gilt ein Produkt dann, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden darf, besonders hinsichtlich siehe auch https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/unfall/Seite.2895000
Geschädigte müssen dafür grundsätzlich Produktfehler, Schaden und Kausalität nachweisen.
Hier finden Sie einige Entscheidungen dazu.
https://www.jusline.at/entscheidung/387509. Das ist durchaus umfangreich, so etwas nachzuweisen, siehe auch https://www.jusline.at/entscheidung/529826
Laut österreichischem Produkthaftungsrecht (Produkthaftungsgesetz) haftet der Hersteller, wenn ein fehlerhaftes Produkt den Schaden verursacht hat. Als fehlerhaft gilt ein Produkt dann, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden darf, besonders hinsichtlich siehe auch https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/unfall/Seite.2895000
Geschädigte müssen dafür grundsätzlich Produktfehler, Schaden und Kausalität nachweisen.
Hier finden Sie einige Entscheidungen dazu.
https://www.jusline.at/entscheidung/387509. Das ist durchaus umfangreich, so etwas nachzuweisen, siehe auch https://www.jusline.at/entscheidung/529826
Re: Kind in Infrarotkabine verletzt
Zumindest ich habe mir die Frage gestellt, was der Hersteller dafür kann, wenn ein Kind versehentlich ein Schalter betätigt. Stell Dir vor, ein Kind hantiert an den Reglern eines Backofens, klettert hinein, die Tür fällt zu und kommt von innen nicht mehr selbstständig heraus. Abgesehen vom pietätlosen Beispiel, aber ich wüsste nicht, warum dem Hersteller was vorzuwerfen wäre. Bevor nun überall am Boden eine Art Waage oder ein Sensor angebracht werden würde, wäre wohl an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern appelliert werden müssen und ihnen schlimmstenfalls das Kind entzogen werden müssen, falls sie mit der Obsorge überfordert sein könnten oder es an adäquaten Aufpasserdiensten mangelt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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