Hallo.
Ich hätte eine Denkanregung:
Wir haben vor Kurzem diskutiert ob eine versuchte Bestimmung zum Hochverrat strafbar ist oder nicht. Was sagt ihr dazu?
Lg
Versuchte Bestimmung zum Hochverrat
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- Beiträge: 261
- Registriert: 15.10.2019, 23:42
Re: Versuchte Bestimmung zum Hochverrat
Wer seid "ihr"? Juristen?
Natürlich ist das strafbar, da gibt es unter Juristen wenig zu diskutieren.
§§ 242, 12 StGB
Wobei es natürlich schwer sein kann hier "nur" Bestimmungstäter sein.
"Du, sei so lieb und geh mal schnell mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich ändern".
Das kann wohl kaum als ernstlich gemeinte Bestimmung zu einer Straftat angesehen werden.
Ich meine, wie will man ernstlich jemanden dazu bestimmen mit Gewalt gegen Österreich vorzugehen. Allenfalls mit Hetzkampagnen in denen dazu angestiftet wird oder ähnliches hätte ich jetzt gesagt. Möglich ist es jedenfalls, nur ist man da natürlich auch schnell Beitragstäter und nicht nur Bestimmungstäter, sobald man auch selbst zum Erfolg etwas beigetragen hat (also wenn man schon einen Plan vorschlägt wie das ganze funktionieren soll ist der Plan selbst ja schon ein Tatbeitrag).
Wäre aber dann ebenfalls nach §§ 242, 12 StGB strafbar, nur steht dann halt was anderes in der Anklageschrift (also 1. Fall des 12 StGB oder eben zweiter Fall).
Natürlich ist das strafbar, da gibt es unter Juristen wenig zu diskutieren.
§§ 242, 12 StGB
Wobei es natürlich schwer sein kann hier "nur" Bestimmungstäter sein.
"Du, sei so lieb und geh mal schnell mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich ändern".
Das kann wohl kaum als ernstlich gemeinte Bestimmung zu einer Straftat angesehen werden.
Ich meine, wie will man ernstlich jemanden dazu bestimmen mit Gewalt gegen Österreich vorzugehen. Allenfalls mit Hetzkampagnen in denen dazu angestiftet wird oder ähnliches hätte ich jetzt gesagt. Möglich ist es jedenfalls, nur ist man da natürlich auch schnell Beitragstäter und nicht nur Bestimmungstäter, sobald man auch selbst zum Erfolg etwas beigetragen hat (also wenn man schon einen Plan vorschlägt wie das ganze funktionieren soll ist der Plan selbst ja schon ein Tatbeitrag).
Wäre aber dann ebenfalls nach §§ 242, 12 StGB strafbar, nur steht dann halt was anderes in der Anklageschrift (also 1. Fall des 12 StGB oder eben zweiter Fall).
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.
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Re: Versuchte Bestimmung zum Hochverrat
Wie sieht es aus wenn jemand zb. vom Bundesheer etwas sabotiert oder Funksprüchte Abhört bzw Manipuliert?
Ist das auch schon Hochverrat?
Danke
Ist das auch schon Hochverrat?
Danke
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