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von mastercrash » 13.12.2019, 20:43
Wer seid "ihr"? Juristen?
Natürlich ist das strafbar, da gibt es unter Juristen wenig zu diskutieren.
§§ 242, 12 StGB
Wobei es natürlich schwer sein kann hier "nur" Bestimmungstäter sein.
"Du, sei so lieb und geh mal schnell mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich ändern".
Das kann wohl kaum als ernstlich gemeinte Bestimmung zu einer Straftat angesehen werden.
Ich meine, wie will man ernstlich jemanden dazu bestimmen mit Gewalt gegen Österreich vorzugehen. Allenfalls mit Hetzkampagnen in denen dazu angestiftet wird oder ähnliches hätte ich jetzt gesagt. Möglich ist es jedenfalls, nur ist man da natürlich auch schnell Beitragstäter und nicht nur Bestimmungstäter, sobald man auch selbst zum Erfolg etwas beigetragen hat (also wenn man schon einen Plan vorschlägt wie das ganze funktionieren soll ist der Plan selbst ja schon ein Tatbeitrag).
Wäre aber dann ebenfalls nach §§ 242, 12 StGB strafbar, nur steht dann halt was anderes in der Anklageschrift (also 1. Fall des 12 StGB oder eben zweiter Fall).
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