grundbuch wohnrecht
grundbuch wohnrecht
Hallo
Betreff: Grundbuch
Ich werde Anfang 2007 die Restschulden
an unserem Haus übernehmen. Da die Bank hierbei eine
Sicherheit braucht (betrag ist sechsstellig) muss ich im Grundbuch eingetragen werden. Derzeit steht meine Mutter
darin _da ich keine bösen Überraschungen anstrebe
haben wir uns ausgemacht ich stehe als aleiniger Eigentümer im Grundbuch (ist auch von der Bank so gewünscht) und sie bekommt Wohnrecht auf unbestimmt Zeit.
Was sollte man hierbei noch alles bedenken_bzw schriftlich hinterlegen?
bitte um rat
mfg pmh
RE: grundbuch wohnrecht
Keine große Sorge! Sobald dein Eigentumsrecht ins Grundbuch einverleibt wird, würde ich empfehlen, dass du von deiner Mutter eine Erklärung verlangst, wo festgestellt wird, dass das ihr Wohnrecht weder übertragbar noch ausdehnbar ist und auch dass die Duldung eines Mitbewohners ohne deine ausdrückliche Zustimmung, jederzeit widerrufen werden kann. Auch kannst du klar gestellt machen, dass kein Recht auf Investitionen oder desgleichen aus dieser stillschweigenden Zustimmung abgeleitet werden kann.
Stimmt deine Mutter nicht zu, kannst du verlangen dass ihr Freund aus dem Haus ausziehen muss. Das alles jedoch nachdem du ins Grundbuch als Eigentümer erscheinst. Du kannst schon vorher mit deiner Mutter die Rechtslage erörtern und deine Absicht kundtun.
Das ist eine Möglichkeit. Andere (dramatischere) gibt es auch, ich denke aber dass du so die Situation vorbeugend in Griff bekommen kannst.
Stimmt deine Mutter nicht zu, kannst du verlangen dass ihr Freund aus dem Haus ausziehen muss. Das alles jedoch nachdem du ins Grundbuch als Eigentümer erscheinst. Du kannst schon vorher mit deiner Mutter die Rechtslage erörtern und deine Absicht kundtun.
Das ist eine Möglichkeit. Andere (dramatischere) gibt es auch, ich denke aber dass du so die Situation vorbeugend in Griff bekommen kannst.
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