grundbuch wohnrecht

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JUSLINE
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grundbuch wohnrecht

Beitrag von JUSLINE » 31.12.2006, 23:51



Hallo



Betreff: Grundbuch



Ich werde Anfang 2007 die Restschulden

an unserem Haus übernehmen. Da die Bank hierbei eine

Sicherheit braucht (betrag ist sechsstellig) muss ich im Grundbuch eingetragen werden. Derzeit steht meine Mutter

darin _da ich keine bösen Überraschungen anstrebe

haben wir uns ausgemacht ich stehe als aleiniger Eigentümer im Grundbuch (ist auch von der Bank so gewünscht) und sie bekommt Wohnrecht auf unbestimmt Zeit.



Was sollte man hierbei noch alles bedenken_bzw schriftlich hinterlegen?



bitte um rat



mfg pmh




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: grundbuch wohnrecht

Beitrag von MEMIL » 01.01.2007, 00:18

Keine große Sorge! Sobald dein Eigentumsrecht ins Grundbuch einverleibt wird, würde ich empfehlen, dass du von deiner Mutter eine Erklärung verlangst, wo festgestellt wird, dass das ihr Wohnrecht weder übertragbar noch ausdehnbar ist und auch dass die Duldung eines Mitbewohners ohne deine ausdrückliche Zustimmung, jederzeit widerrufen werden kann. Auch kannst du klar gestellt machen, dass kein Recht auf Investitionen oder desgleichen aus dieser stillschweigenden Zustimmung abgeleitet werden kann.

Stimmt deine Mutter nicht zu, kannst du verlangen dass ihr Freund aus dem Haus ausziehen muss. Das alles jedoch nachdem du ins Grundbuch als Eigentümer erscheinst. Du kannst schon vorher mit deiner Mutter die Rechtslage erörtern und deine Absicht kundtun.

Das ist eine Möglichkeit. Andere (dramatischere) gibt es auch, ich denke aber dass du so die Situation vorbeugend in Griff bekommen kannst.






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