Hallo liebe Leute vom Forum!
Kann mir bitte jemand folgende Frage beantworten:
Mir wurde gesagt, dass jemand der in seinen Beruf auch als gerichtl. beeid. Sachverständiger arbeitet, in dieser Funktion nur im Auftrag eines Gerichtes tätig werden darf und das auch nur dann, wenn er in dem jeweiligen Fachgebiet und laut SV-Liste dazu berechtigt ist.
Wie ist es aber wenn derjenige zwar in seinen Beruf aber nicht in der Funktion als gerichtl. beeid. Sachverständiger für jemanden etwas macht obwohl er in der SV-Liste und in diesem Fachgebiet für den derjenige die Arbeit ausführt, als NICHT BERECHTIGT geführt wird?
Darf er dann, weil es ja privat ist, dann trotzdem diese Arbeit durchführen und auch ein Gutachten dazu ausstellen oder nicht??
Wäre für eine Aufklärung sehr Dankbar .
Arbeit als Sachverständiger
Er darf, allerdings könnte dies zur Folge haben, dass das Gutachten im Fall der Fälle vor Gericht keine Beachtung erfährt, da es de facto von einer im gegenständlichen Bereich nicht versierten Person erstellt wurde, deren Kenntnisse darüber offiziell nicht verifiziert wurden.
Zur Haftung siehe §§ 1299 f ABGB
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