Arbeit als Sachverständiger

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rosenrot
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Arbeit als Sachverständiger

Beitrag von rosenrot » 16.12.2016, 01:46

Hallo liebe Leute vom Forum!

Kann mir bitte jemand folgende Frage beantworten:

Mir wurde gesagt, dass jemand der in seinen Beruf auch als gerichtl. beeid. Sachverständiger arbeitet, in dieser Funktion nur im Auftrag eines Gerichtes tätig werden darf und das auch nur dann, wenn er in dem jeweiligen Fachgebiet und laut SV-Liste dazu berechtigt ist.

Wie ist es aber wenn derjenige zwar in seinen Beruf aber nicht in der Funktion als gerichtl. beeid. Sachverständiger für jemanden etwas macht obwohl er in der SV-Liste und in diesem Fachgebiet für den derjenige die Arbeit ausführt, als NICHT BERECHTIGT geführt wird?

Darf er dann, weil es ja privat ist, dann trotzdem diese Arbeit durchführen und auch ein Gutachten dazu ausstellen oder nicht??

Wäre für eine Aufklärung sehr Dankbar .



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 16.12.2016, 11:10

Er darf, allerdings könnte dies zur Folge haben, dass das Gutachten im Fall der Fälle vor Gericht keine Beachtung erfährt, da es de facto von einer im gegenständlichen Bereich nicht versierten Person erstellt wurde, deren Kenntnisse darüber offiziell nicht verifiziert wurden.

Zur Haftung siehe §§ 1299 f ABGB

rosenrot
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Beitrag von rosenrot » 16.12.2016, 14:02

Vielen Dank für die klare Antwort.

Ich habe jetzt diesen §§ 1299 f ABGB zwar gelesen, aber ich verstehe ehrlich gesagt nur Bahnhof bei diesen Sätzen...

Können Sie mir das als Laien vielleicht auch noch auf Deutsch übersetzen?
Vielen Dank.

lexlegis
Beiträge: 1186
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Beitrag von lexlegis » 16.12.2016, 14:37

Vielleicht können Sie mir konkret nennen um was es in Ihrem Fall geht, dann fällt es mir leichter darauf einzugehen. Ich halte es für unzweckmäßig Ihnen jetzt alle Aspekte der zitierten Norm zu erklären.

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