Körperverletzung (Geschädigter) Kosten???
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Ob der Bruch des kleinen Fingers bei unverschobenen Bruchstuecken und folgenlosen Ausheilen tatsaechlich eine an sich schwere Koerperverletzung ist, trau ich mich nicht behaupten, eher zwar schon, nur der Bruch von unbedeutenden Knochen muss keine an sich schwere Koerperverletzung sein, wie etwa das Nasenbein oder der Bruch der dritten Zehe...
Ich wuerde die Sache eher zivilrechtlich einklagen, als mich in die Haende der Staatsanwaltschaft begeben. Im Zivilprozess hat man die Sache selbst in der Hand.
Ihr einziger Schwachpunkt ist die Alkoholosierung, jedoch sollte das kein grosses Problem sein... Ich wuerde diese so gering als moeglich angeben...
Ich wuerde die Sache eher zivilrechtlich einklagen, als mich in die Haende der Staatsanwaltschaft begeben. Im Zivilprozess hat man die Sache selbst in der Hand.
Ihr einziger Schwachpunkt ist die Alkoholosierung, jedoch sollte das kein grosses Problem sein... Ich wuerde diese so gering als moeglich angeben...
Der war gut wirklich ih habe herzhaft gelachtDer Bruch des kleinen Fingers ist ziemlich sicher als schwere KV nach § 84 Abs 1 StGB zu deklarieren (an sich schwer). Tatsache ist, es gibt eine Verletzung am Körper (dies ist unwiderlegbar; auch anhand des ärztlichen Befunds). Diese Verletzung ist eine an sich schwere KV. Der heftige Wurf zu Boden ist eine zumindest von einem Misshandlungsvorsatz getragene (§ 83 Abs 2 StGB) Tathandlung, die durchaus geeignet ist einen anderen am Körper zu verletzen. Dass aus der Misshandlung (Schupfen, Stoßen,…) eine KV entstanden ist, braucht nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein, es genügt, dass die KV fahrlässig durch die Misshandlung herbeigeführt wurde um ihn wegen § 83 Abs 2 StGB bestrafen zu können.
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Danke für die vielen Antworten!
Dürfte wirklich eine schwere Körperverletzung sein weil ich 4 Wochen diesen Gips tragen muss und somit nicht Arbeiten kann...
Habe nämlich gelesen das ab 24 Tage Arbeitsunfähigkeit eine schwere Körperverletzung vorliegt. Weis nicht ob's stimmt?
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Abwarten bis ich Post von der Staatsanwaltschaft erhalte und damit zum Anwalt?
Wird der Zivilprozess auch von der RS Versicherung gedeckt?
Dürfte wirklich eine schwere Körperverletzung sein weil ich 4 Wochen diesen Gips tragen muss und somit nicht Arbeiten kann...
Habe nämlich gelesen das ab 24 Tage Arbeitsunfähigkeit eine schwere Körperverletzung vorliegt. Weis nicht ob's stimmt?
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Abwarten bis ich Post von der Staatsanwaltschaft erhalte und damit zum Anwalt?
Wird der Zivilprozess auch von der RS Versicherung gedeckt?
Eine an sich schwere Körperverletzung wird verneint, bei unkompliziertem Rippenbruch, Fraktur des Grundliedes der 3. Zehe und bei einem nicht verschobenen Nasenbeinbruch.
Ob eine an sich schwere KV vorliegt hängt von der Entscheidung des Einzelfalls ab. Dabei sind entscheidend: Die Wichtigkeit des verletzten Organs, die Gefährlichkeit der Verletzung und das Ausmaß der Krankheitserscheinungen.
Herr Neubauer könnte Recht haben, dass keine schwere KV bei einem Bruch des kleinen Fingers (der sehr leicht ohne wirklich heftige Gewalteinwirkung brechen kann) vorliegt.
Eine länger als 24 Tage andauernde Berufsunfähigkeit im Sinne des § 84 Abs 1 StGB tritt ein, wenn der Verletzte nicht in der Lage ist den wesentlichen Anforderungen seines Berufes ohne Gefährdung des weiteren Heilungsverlaufs und ohne zumutbare Erschwernisse zu genügen. Die Tragedauer des Gipses könnte ebenso unter ein Tatbildmerkmal der Erfolgsqualifikation subsumiert werden (länger 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung). Hier besteht meines Erachtens ein Konflikt. Es ist zwar keine an sich schwere KV bei unbedeutenden Knochen, jedoch ist die Heilungsdauer eines gebrochenen Knochen oftmals 4 Wochen, also länger als 24 Tage. Deswegen sind vermutlich Brüche nahezu immer als schwere KV anzusehen.
Vgl: Birklbauer, Hilf, Tipold, Besonderer Teil I, § 84 / RZ 7, 10 und 11
Ob eine an sich schwere KV vorliegt hängt von der Entscheidung des Einzelfalls ab. Dabei sind entscheidend: Die Wichtigkeit des verletzten Organs, die Gefährlichkeit der Verletzung und das Ausmaß der Krankheitserscheinungen.
Herr Neubauer könnte Recht haben, dass keine schwere KV bei einem Bruch des kleinen Fingers (der sehr leicht ohne wirklich heftige Gewalteinwirkung brechen kann) vorliegt.
Eine länger als 24 Tage andauernde Berufsunfähigkeit im Sinne des § 84 Abs 1 StGB tritt ein, wenn der Verletzte nicht in der Lage ist den wesentlichen Anforderungen seines Berufes ohne Gefährdung des weiteren Heilungsverlaufs und ohne zumutbare Erschwernisse zu genügen. Die Tragedauer des Gipses könnte ebenso unter ein Tatbildmerkmal der Erfolgsqualifikation subsumiert werden (länger 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung). Hier besteht meines Erachtens ein Konflikt. Es ist zwar keine an sich schwere KV bei unbedeutenden Knochen, jedoch ist die Heilungsdauer eines gebrochenen Knochen oftmals 4 Wochen, also länger als 24 Tage. Deswegen sind vermutlich Brüche nahezu immer als schwere KV anzusehen.
Vgl: Birklbauer, Hilf, Tipold, Besonderer Teil I, § 84 / RZ 7, 10 und 11
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Bei Verletzung über 24 Tagen ist es eine schwere KV. Hat für Sie als Geschädigter nur den Unterschied, ob vor dem Bezirksgericht oder Landesgericht verhandelt wird.
Ich empfehle eine zivilrechtliche Klage, die von der RSV gedeckt werden muss (die Vers könnte nur sagen, dass vorerst der Strafprozess abgewartet werden muss). Die Vers. muss im Verlustfalle bezahlen!
Sollte die Vers. wieder erwarten den Prozess nicht decken, kann man sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen.
Eine zivilrechtliche Klage hat den Vorteil, dass sie selbst Akteur sind, das heißt sie müssen nicht warten auf überlastete, Staatsanwaltschaften, die dann vielleicht das Strafverfahren nach Bezahlung einer Geldstrafe einstellen (Diversion), außerdem ist ein Zivilverfahren meist schneller!
Gehen sie zu einem Anwalt (nicht von der Vers) und lassen sie sich beraten.
Leider gibt es die Möglichkeit einer Privatnachricht nicht, sonst könnte ich ihnen Infos per Mail zukommen lassen, die ich auch nicht gerne veröffentliche!
Ich empfehle eine zivilrechtliche Klage, die von der RSV gedeckt werden muss (die Vers könnte nur sagen, dass vorerst der Strafprozess abgewartet werden muss). Die Vers. muss im Verlustfalle bezahlen!
Sollte die Vers. wieder erwarten den Prozess nicht decken, kann man sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen.
Eine zivilrechtliche Klage hat den Vorteil, dass sie selbst Akteur sind, das heißt sie müssen nicht warten auf überlastete, Staatsanwaltschaften, die dann vielleicht das Strafverfahren nach Bezahlung einer Geldstrafe einstellen (Diversion), außerdem ist ein Zivilverfahren meist schneller!
Gehen sie zu einem Anwalt (nicht von der Vers) und lassen sie sich beraten.
Leider gibt es die Möglichkeit einer Privatnachricht nicht, sonst könnte ich ihnen Infos per Mail zukommen lassen, die ich auch nicht gerne veröffentliche!
Ein wenig mehr praxisnähe wäre angebrachtlexlegis hat geschrieben:Eine an sich schwere Körperverletzung wird verneint, bei unkompliziertem Rippenbruch, Fraktur des Grundliedes der 3. Zehe und bei einem nicht verschobenen Nasenbeinbruch.
Ob eine an sich schwere KV vorliegt hängt von der Entscheidung des Einzelfalls ab. Dabei sind entscheidend: Die Wichtigkeit des verletzten Organs, die Gefährlichkeit der Verletzung und das Ausmaß der Krankheitserscheinungen.
Herr Neubauer könnte Recht haben, dass keine schwere KV bei einem Bruch des kleinen Fingers (der sehr leicht ohne wirklich heftige Gewalteinwirkung brechen kann) vorliegt.
Eine länger als 24 Tage andauernde Berufsunfähigkeit im Sinne des § 84 Abs 1 StGB tritt ein, wenn der Verletzte nicht in der Lage ist den wesentlichen Anforderungen seines Berufes ohne Gefährdung des weiteren Heilungsverlaufs und ohne zumutbare Erschwernisse zu genügen. Die Tragedauer des Gipses könnte ebenso unter ein Tatbildmerkmal der Erfolgsqualifikation subsumiert werden (länger 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung). Hier besteht meines Erachtens ein Konflikt. Es ist zwar keine an sich schwere KV bei unbedeutenden Knochen, jedoch ist die Heilungsdauer eines gebrochenen Knochen oftmals 4 Wochen, also länger als 24 Tage. Deswegen sind vermutlich Brüche nahezu immer als schwere KV anzusehen.
Vgl: Birklbauer, Hilf, Tipold, Besonderer Teil I, § 84 / RZ 7, 10 und 11
@Denderan Marajain
Entschuldigen Sie, was ist noch einmal Ihr brauchbarer Beitrag zu dem Ganzen?
Bisher kam nicht wirklich sehr viel konstruktive Kritik auf Ihrer Seite. Zu erwähnen ist außerdem, dass sich die Gerichte vorwiegend an der Lehre orientieren. Wenn Sie schon einmal eine OGH-Entscheidung gelesen haben, werden Sie erkennen, dass es in dieser nur so von Zitaten aus Rechtserkenntnisquellen wimmelt.
Sie haben bis jetzt 2 Beiträge verfasst und noch keinen zielführenden Kommentar, der dem Fragesteller oder einem anderen Kollegen hier nützen könnte, abgegeben. Ich hinterfrage den Sinn Ihres Daseins hier im Forum.
Entschuldigen Sie, was ist noch einmal Ihr brauchbarer Beitrag zu dem Ganzen?
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Ich hinterfrage ihr Wissenlexlegis hat geschrieben:@Denderan Marajain
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Bisher kam nicht wirklich sehr viel konstruktive Kritik auf Ihrer Seite. Zu erwähnen ist außerdem, dass sich die Gerichte vorwiegend an der Lehre orientieren. Wenn Sie schon einmal eine OGH-Entscheidung gelesen haben, werden Sie erkennen, dass es in dieser nur so von Zitaten aus Rechtserkenntnisquellen wimmelt.
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Sie dürften ein kleiner verkappter Student sein der großartig Rechtsquellen zitiert aber von der rechtlichen Praxis nur aus Erzähliungen etwas gehört hat
Wenn sie interesse an echtem juristischen Wissen haben bin ich gerne bereit ihre Lücken auszufüllen. Allerdings für EUR 300 + Ust /Stundelexlegis hat geschrieben:@Denderan Marajain
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MFG
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@Denderan Marajain
Das war eine Rechtserkenntnisquelle keine Rechtsquelle, die zitiert wurde. Aber bitte, sagen Sie uns doch Ihre mit Praxiswissen gesegnete Meinung zu diesem Sachverhalt. Sie sind was? Anwalt, Richter? Rechtsgehilfe? Frustrierter Arbeitsloser? Das bloße Kritisieren meiner Kommentare überzeugt nicht gerade von Ihren (angeblich vorhandenen) Praxis bezogenen Fähigkeiten.
Das war eine Rechtserkenntnisquelle keine Rechtsquelle, die zitiert wurde. Aber bitte, sagen Sie uns doch Ihre mit Praxiswissen gesegnete Meinung zu diesem Sachverhalt. Sie sind was? Anwalt, Richter? Rechtsgehilfe? Frustrierter Arbeitsloser? Das bloße Kritisieren meiner Kommentare überzeugt nicht gerade von Ihren (angeblich vorhandenen) Praxis bezogenen Fähigkeiten.
Ich hoffe einmal Sie gehören nicht zu der Sorte die brav abwarten bis andere Ihre Meinung kundgetan haben um dann alles in den Dreck ziehen können. Wo sind Ihre praxisorientierten Beiträge? Ich warte. Es gibt so viele Threads die nur darauf warten von Ihnen einen (brauchbaren) Kommentar zu bekommen.
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