Körperverletzung (Geschädigter) Kosten???

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 30.06.2014, 00:06

Ob der Bruch des kleinen Fingers bei unverschobenen Bruchstuecken und folgenlosen Ausheilen tatsaechlich eine an sich schwere Koerperverletzung ist, trau ich mich nicht behaupten, eher zwar schon, nur der Bruch von unbedeutenden Knochen muss keine an sich schwere Koerperverletzung sein, wie etwa das Nasenbein oder der Bruch der dritten Zehe...

Ich wuerde die Sache eher zivilrechtlich einklagen, als mich in die Haende der Staatsanwaltschaft begeben. Im Zivilprozess hat man die Sache selbst in der Hand.

Ihr einziger Schwachpunkt ist die Alkoholosierung, jedoch sollte das kein grosses Problem sein... Ich wuerde diese so gering als moeglich angeben...



Denderan Marajain

Beitrag von Denderan Marajain » 30.06.2014, 08:13

Der Bruch des kleinen Fingers ist ziemlich sicher als schwere KV nach § 84 Abs 1 StGB zu deklarieren (an sich schwer). Tatsache ist, es gibt eine Verletzung am Körper (dies ist unwiderlegbar; auch anhand des ärztlichen Befunds). Diese Verletzung ist eine an sich schwere KV. Der heftige Wurf zu Boden ist eine zumindest von einem Misshandlungsvorsatz getragene (§ 83 Abs 2 StGB) Tathandlung, die durchaus geeignet ist einen anderen am Körper zu verletzen. Dass aus der Misshandlung (Schupfen, Stoßen,…) eine KV entstanden ist, braucht nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein, es genügt, dass die KV fahrlässig durch die Misshandlung herbeigeführt wurde um ihn wegen § 83 Abs 2 StGB bestrafen zu können.
Der war gut wirklich ih habe herzhaft gelacht

B?rni Puchi
Beiträge: 11
Registriert: 27.06.2014, 16:18

Beitrag von B?rni Puchi » 30.06.2014, 08:15

Danke für die vielen Antworten!

Dürfte wirklich eine schwere Körperverletzung sein weil ich 4 Wochen diesen Gips tragen muss und somit nicht Arbeiten kann...
Habe nämlich gelesen das ab 24 Tage Arbeitsunfähigkeit eine schwere Körperverletzung vorliegt. Weis nicht ob's stimmt?

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Abwarten bis ich Post von der Staatsanwaltschaft erhalte und damit zum Anwalt?

Wird der Zivilprozess auch von der RS Versicherung gedeckt?

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 30.06.2014, 11:32

Eine an sich schwere Körperverletzung wird verneint, bei unkompliziertem Rippenbruch, Fraktur des Grundliedes der 3. Zehe und bei einem nicht verschobenen Nasenbeinbruch.

Ob eine an sich schwere KV vorliegt hängt von der Entscheidung des Einzelfalls ab. Dabei sind entscheidend: Die Wichtigkeit des verletzten Organs, die Gefährlichkeit der Verletzung und das Ausmaß der Krankheitserscheinungen.

Herr Neubauer könnte Recht haben, dass keine schwere KV bei einem Bruch des kleinen Fingers (der sehr leicht ohne wirklich heftige Gewalteinwirkung brechen kann) vorliegt.

Eine länger als 24 Tage andauernde Berufsunfähigkeit im Sinne des § 84 Abs 1 StGB tritt ein, wenn der Verletzte nicht in der Lage ist den wesentlichen Anforderungen seines Berufes ohne Gefährdung des weiteren Heilungsverlaufs und ohne zumutbare Erschwernisse zu genügen. Die Tragedauer des Gipses könnte ebenso unter ein Tatbildmerkmal der Erfolgsqualifikation subsumiert werden (länger 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung). Hier besteht meines Erachtens ein Konflikt. Es ist zwar keine an sich schwere KV bei unbedeutenden Knochen, jedoch ist die Heilungsdauer eines gebrochenen Knochen oftmals 4 Wochen, also länger als 24 Tage. Deswegen sind vermutlich Brüche nahezu immer als schwere KV anzusehen.

Vgl: Birklbauer, Hilf, Tipold, Besonderer Teil I, § 84 / RZ 7, 10 und 11

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 30.06.2014, 12:00

Bei Verletzung über 24 Tagen ist es eine schwere KV. Hat für Sie als Geschädigter nur den Unterschied, ob vor dem Bezirksgericht oder Landesgericht verhandelt wird.

Ich empfehle eine zivilrechtliche Klage, die von der RSV gedeckt werden muss (die Vers könnte nur sagen, dass vorerst der Strafprozess abgewartet werden muss). Die Vers. muss im Verlustfalle bezahlen!

Sollte die Vers. wieder erwarten den Prozess nicht decken, kann man sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen.

Eine zivilrechtliche Klage hat den Vorteil, dass sie selbst Akteur sind, das heißt sie müssen nicht warten auf überlastete, Staatsanwaltschaften, die dann vielleicht das Strafverfahren nach Bezahlung einer Geldstrafe einstellen (Diversion), außerdem ist ein Zivilverfahren meist schneller!

Gehen sie zu einem Anwalt (nicht von der Vers) und lassen sie sich beraten.

Leider gibt es die Möglichkeit einer Privatnachricht nicht, sonst könnte ich ihnen Infos per Mail zukommen lassen, die ich auch nicht gerne veröffentliche!

Denderan Marajain

Beitrag von Denderan Marajain » 01.07.2014, 08:33

lexlegis hat geschrieben:Eine an sich schwere Körperverletzung wird verneint, bei unkompliziertem Rippenbruch, Fraktur des Grundliedes der 3. Zehe und bei einem nicht verschobenen Nasenbeinbruch.

Ob eine an sich schwere KV vorliegt hängt von der Entscheidung des Einzelfalls ab. Dabei sind entscheidend: Die Wichtigkeit des verletzten Organs, die Gefährlichkeit der Verletzung und das Ausmaß der Krankheitserscheinungen.

Herr Neubauer könnte Recht haben, dass keine schwere KV bei einem Bruch des kleinen Fingers (der sehr leicht ohne wirklich heftige Gewalteinwirkung brechen kann) vorliegt.

Eine länger als 24 Tage andauernde Berufsunfähigkeit im Sinne des § 84 Abs 1 StGB tritt ein, wenn der Verletzte nicht in der Lage ist den wesentlichen Anforderungen seines Berufes ohne Gefährdung des weiteren Heilungsverlaufs und ohne zumutbare Erschwernisse zu genügen. Die Tragedauer des Gipses könnte ebenso unter ein Tatbildmerkmal der Erfolgsqualifikation subsumiert werden (länger 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung). Hier besteht meines Erachtens ein Konflikt. Es ist zwar keine an sich schwere KV bei unbedeutenden Knochen, jedoch ist die Heilungsdauer eines gebrochenen Knochen oftmals 4 Wochen, also länger als 24 Tage. Deswegen sind vermutlich Brüche nahezu immer als schwere KV anzusehen.

Vgl: Birklbauer, Hilf, Tipold, Besonderer Teil I, § 84 / RZ 7, 10 und 11
Ein wenig mehr praxisnähe wäre angebracht

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 01.07.2014, 12:14

@Denderan Marajain

Entschuldigen Sie, was ist noch einmal Ihr brauchbarer Beitrag zu dem Ganzen?

Bisher kam nicht wirklich sehr viel konstruktive Kritik auf Ihrer Seite. Zu erwähnen ist außerdem, dass sich die Gerichte vorwiegend an der Lehre orientieren. Wenn Sie schon einmal eine OGH-Entscheidung gelesen haben, werden Sie erkennen, dass es in dieser nur so von Zitaten aus Rechtserkenntnisquellen wimmelt.

Sie haben bis jetzt 2 Beiträge verfasst und noch keinen zielführenden Kommentar, der dem Fragesteller oder einem anderen Kollegen hier nützen könnte, abgegeben. Ich hinterfrage den Sinn Ihres Daseins hier im Forum.

B?rni Puchi
Beiträge: 11
Registriert: 27.06.2014, 16:18

Beitrag von B?rni Puchi » 02.07.2014, 13:43

Wie ist das eigentlich mit der Unfallversicherung? Muss die auch in so einem Fall zahlen??

Oda soll ich einfach angeben das ich zuhause gestürzt bin? Kann die Versicherung das rausfinden?

Oda ist das Versicherungsbetrug?

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 02.07.2014, 15:14

Die Versicherung leistet Ihnen ganz normal, wird aber vermutlich wegen Fremdverschuldens gegen den Täter regressieren. Für gewöhnlich ist nämlich der Beschädiger dazu verbunden die Heilungskosten zu bestreiten (§ 1325 ABGB).

B?rni Puchi
Beiträge: 11
Registriert: 27.06.2014, 16:18

Beitrag von B?rni Puchi » 02.07.2014, 15:23

Danke für die Info

Wenn ich jetzt theoretisch sagen würde ich bin zuhause gestürzt, kann mir etwas passieren bzw. kann die Versicherung irgendwie wind davon bekommen?

Denderan Marajain

Beitrag von Denderan Marajain » 03.07.2014, 12:42

lexlegis hat geschrieben:@Denderan Marajain

Entschuldigen Sie, was ist noch einmal Ihr brauchbarer Beitrag zu dem Ganzen?

Bisher kam nicht wirklich sehr viel konstruktive Kritik auf Ihrer Seite. Zu erwähnen ist außerdem, dass sich die Gerichte vorwiegend an der Lehre orientieren. Wenn Sie schon einmal eine OGH-Entscheidung gelesen haben, werden Sie erkennen, dass es in dieser nur so von Zitaten aus Rechtserkenntnisquellen wimmelt.

Sie haben bis jetzt 2 Beiträge verfasst und noch keinen zielführenden Kommentar, der dem Fragesteller oder einem anderen Kollegen hier nützen könnte, abgegeben. Ich hinterfrage den Sinn Ihres Daseins hier im Forum.
Ich hinterfrage ihr Wissen
Sie dürften ein kleiner verkappter Student sein der großartig Rechtsquellen zitiert aber von der rechtlichen Praxis nur aus Erzähliungen etwas gehört hat

Denderan Marajain

Beitrag von Denderan Marajain » 03.07.2014, 12:44

lexlegis hat geschrieben:@Denderan Marajain

Entschuldigen Sie, was ist noch einmal Ihr brauchbarer Beitrag zu dem Ganzen?

Bisher kam nicht wirklich sehr viel konstruktive Kritik auf Ihrer Seite. Zu erwähnen ist außerdem, dass sich die Gerichte vorwiegend an der Lehre orientieren. Wenn Sie schon einmal eine OGH-Entscheidung gelesen haben, werden Sie erkennen, dass es in dieser nur so von Zitaten aus Rechtserkenntnisquellen wimmelt.

Sie haben bis jetzt 2 Beiträge verfasst und noch keinen zielführenden Kommentar, der dem Fragesteller oder einem anderen Kollegen hier nützen könnte, abgegeben. Ich hinterfrage den Sinn Ihres Daseins hier im Forum.
Wenn sie interesse an echtem juristischen Wissen haben bin ich gerne bereit ihre Lücken auszufüllen. Allerdings für EUR 300 + Ust /Stunde

MFG

B?rni Puchi
Beiträge: 11
Registriert: 27.06.2014, 16:18

Beitrag von B?rni Puchi » 03.07.2014, 14:27

War jetzt bei einem Anwalt...

Der hat mir wieder ähnliches erzählt...

z.b das wenn der Richter entscheidet das der Alkoholkonsum von mir dazu beigetragen hat, es eine Obliegenheitsverletzung ist und die Versicherung nicht zahlt...???

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 03.07.2014, 14:54

@Denderan Marajain

Das war eine Rechtserkenntnisquelle keine Rechtsquelle, die zitiert wurde. Aber bitte, sagen Sie uns doch Ihre mit Praxiswissen gesegnete Meinung zu diesem Sachverhalt. Sie sind was? Anwalt, Richter? Rechtsgehilfe? Frustrierter Arbeitsloser? Das bloße Kritisieren meiner Kommentare überzeugt nicht gerade von Ihren (angeblich vorhandenen) Praxis bezogenen Fähigkeiten.

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 03.07.2014, 14:57

Ich hoffe einmal Sie gehören nicht zu der Sorte die brav abwarten bis andere Ihre Meinung kundgetan haben um dann alles in den Dreck ziehen können. Wo sind Ihre praxisorientierten Beiträge? Ich warte. Es gibt so viele Threads die nur darauf warten von Ihnen einen (brauchbaren) Kommentar zu bekommen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 73 Gäste