...wäre aber eine gute Idee gewesen, wenn Ihr gemeinsam ein Geschäft macht
Aber einen solcher Vertrag kannst Du totzdem verwenden, ersetze:
Gesellschafter durch Kunde, Lieferant, etc.
Denn in einem solchen Vertrag sind die wichtigsten Bestandteile vorhanden!
GESELLSCHAFTERVERTRAG
Ein exakt formulierter und gut durchdachter Gesellschaftsvertrag hilft, Konflikte aller Art zu vermeiden. Der Gesellschaftsvertrag soll eine solide Basis für die zukünftige Zusammenarbeit geben.
Folgende Punkte sollten im Gesellschaftsvertrag berücksichtig werden:
Gesellschaftsgründung
Für die Gründungsphase wird im Vertrag genau festgelegt, welche Leistungen jeder Mitgesellschafter einzubringen hat (z. B. Geldmittel, Wirtschaftsgüter, einschlägige Erfahrung, seine Arbeitskraft).
Vertretung und Geschäftsführung
Eine wesentliche Frage ist, wer die Gesellschaft vertritt. Wer für eine Gesellschaft vertretungsberechtigt ist, kann so handeln, als ob er die Gesellschaft selber wäre. Durch seine Unterschrift wird die Gesellschaft berechtigt und verpflichtet.
Das Recht eine Gesellschaft zu vertreten, kann
einem einzigen Gesellschafter,
mehreren Gesellschaftern für sich allein,
mehreren Gesellschaftern gemeinsam,
unter Umständen auch einem Nichtgesellschafter erteilt werden.
Arbeitseinsatz
Um Konflikte zu verhindern soll eine Einigung der Gesellschafter über das Ausmaß des Arbeitseinsatzes (Mindeswochenarbeitszeit, Urlaub) erzielt werden.
Willensbildung
Bei der Willensbildung geht es darum, welche Mehrheit erforderlich ist, um einen Gesellschafterbeschluß herbeizuführen. Das Stimmrecht kann nach Köpfen oder nach dem Beteiligungsverhältnis verteilt werden. Sinnvoll ist es, in dem Gesellschaftsvertrag für bestimmte, ganz wichtige Beschlüsse eine qualifizierte Mehrheit vorzusehen. Je nach Vereinbarung kann eine derartig qualifizierte Mehrheit sein: Einstimmigkeit, Zweidrittelmehrheit, Dreiviertelmehrheit.
Gewinn- und Verlustverteilung
Durch Bestimmungen über die Gewinn- und Verlustverteilung wird klar gestellt, wie das Jahresergebnis der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Zu berücksichtigen wird dabei sowohl der Kapitaleinsatz als auch der Arbeitseinsatz sein. Häufig wird auch ein Vorweggewinn vereinbart.
Zulässige Privatentnahmen
In der Anlaufphase haben die meisten Betriebe einen hohen Kapitalbedarf, sodaß die Entnahme des gesamten Jahresgewinnes für die Gesellschaft von Nachteil ist. Im Gesellschaftsvertrag sollen daher Regelungen vorgesehen werden, ob und inwieweit Entnahmen der Gesellschafter zulässig sind. Es ist aber auch darauf zu achten, daß Arbeitsgesellschafter, die keine anderen Einkunftsquellen haben, auch in Verlustjahren Entnahmen tätigen müssen.
Tod eines Gesellschafters
Auch wenn es unangenehm ist, sollen die Gesellschafter sich darüber Gedanken machen, was im Falle ihres Ablebens zu geschehen hat. Soll die Gesellschaft aufgelöst werden? Sollen Erben eintreten dürfen, oder sind sie abzufinden?
Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses
Ein brauchbarer Gesellschaftsvertrag beinhaltet immer Regelungen über das Ausscheiden von Gesellschaftern. Insbesondere ist eindeutig klarzustellen, was der ausscheidende Gesellschafter erhält. Es sollen auch Vereinbarungen über die Kündigung des Gesellschaftsvertrages getroffen werden, die verhindern, daß in Krisensituationen des Betriebes sich einzelne Gesellschafter mit ihren Anteilen absetzen und dadurch die anderen im Stich lassen.
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)