Vertrag um sich Risiken zu teilen!

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Vertrag um sich Risiken zu teilen!

Beitrag von JUSLINE » 01.08.2004, 04:50

Hallo liebes Forum,



folgende Frage stell ich jedem Juristen oder jedem der sich ein wenig besser als ich damit auskennt ;)



Ich möchte mit einem Freund eine Internetdiensleistung anbieten....

das ganze Projekt ist ziemlich umfangreich mit viel Geld verbunden und demnach auch etwas risikoreich.



Wir werden dieses Projekt gemeinsam realisieren, dazu gehören auch Konten, div. Anschaffungen uvm.



Nun, ich möchte mit Ihm die gesamten RISIKEN, KOSTEN, VERANTWORTUNGEN aber auch die resultierenden ERTRÄGE zu 50:50 teilen.....



Welche Wortlaute und welcher Inhalt ist einem solchen Schriftstück ein MUSS!? Was kann ich am besten verwenden? Gibt es Vorlagen?




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RE: Vertrag um sich Risiken zu teilen!

Beitrag von JUSLINE » 01.08.2004, 09:58

z.B.:

Offene Handelsgesellschaft:



Die Gründung einer OHG setzt einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern voraus. Der Gesellschaftsvertrag ist vom Gesetz an keine Form gebunden, das heißt, er darf auch mündlich geschlossen werden: allerdings wird die Schriftform empfohlen. Die Mitwirkung eines Notars oder Rechtsanwaltes ist nicht erforderlich.



Im Gesellschaftsvertrag sollten alle Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft geregelt werden. Dazu gehören z.B. die Geschäftsführung und -vertretung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen, Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft usw.







MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


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RE: Vertrag um sich Risiken zu teilen!

Beitrag von JUSLINE » 01.08.2004, 14:37

danke nur das meinte ich nicht....



ich besitze bereits ein einzelunternehmen, welches schon hand und fuss hat....



mir gehts hier nicht um die unternehmensform sondern lediglich um ein "schreiben" in welchem mein anliegen einwandfrei GEREGELT ist.



danke trotzdem für die mühe!


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RE: Vertrag um sich Risiken zu teilen!

Beitrag von JUSLINE » 01.08.2004, 15:14

...wäre aber eine gute Idee gewesen, wenn Ihr gemeinsam ein Geschäft macht :-(



Aber einen solcher Vertrag kannst Du totzdem verwenden, ersetze:

Gesellschafter durch Kunde, Lieferant, etc.



Denn in einem solchen Vertrag sind die wichtigsten Bestandteile vorhanden!



GESELLSCHAFTERVERTRAG



Ein exakt formulierter und gut durchdachter Gesellschaftsvertrag hilft, Konflikte aller Art zu vermeiden. Der Gesellschaftsvertrag soll eine solide Basis für die zukünftige Zusammenarbeit geben.



Folgende Punkte sollten im Gesellschaftsvertrag berücksichtig werden:





Gesellschaftsgründung



Für die Gründungsphase wird im Vertrag genau festgelegt, welche Leistungen jeder Mitgesellschafter einzubringen hat (z. B. Geldmittel, Wirtschaftsgüter, einschlägige Erfahrung, seine Arbeitskraft).



Vertretung und Geschäftsführung



Eine wesentliche Frage ist, wer die Gesellschaft vertritt. Wer für eine Gesellschaft vertretungsberechtigt ist, kann so handeln, als ob er die Gesellschaft selber wäre. Durch seine Unterschrift wird die Gesellschaft berechtigt und verpflichtet.



Das Recht eine Gesellschaft zu vertreten, kann



einem einzigen Gesellschafter,



mehreren Gesellschaftern für sich allein,



mehreren Gesellschaftern gemeinsam,



unter Umständen auch einem Nichtgesellschafter erteilt werden.



Arbeitseinsatz



Um Konflikte zu verhindern soll eine Einigung der Gesellschafter über das Ausmaß des Arbeitseinsatzes (Mindeswochenarbeitszeit, Urlaub) erzielt werden.



Willensbildung



Bei der Willensbildung geht es darum, welche Mehrheit erforderlich ist, um einen Gesellschafterbeschluß herbeizuführen. Das Stimmrecht kann nach Köpfen oder nach dem Beteiligungsverhältnis verteilt werden. Sinnvoll ist es, in dem Gesellschaftsvertrag für bestimmte, ganz wichtige Beschlüsse eine qualifizierte Mehrheit vorzusehen. Je nach Vereinbarung kann eine derartig qualifizierte Mehrheit sein: Einstimmigkeit, Zweidrittelmehrheit, Dreiviertelmehrheit.



Gewinn- und Verlustverteilung



Durch Bestimmungen über die Gewinn- und Verlustverteilung wird klar gestellt, wie das Jahresergebnis der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Zu berücksichtigen wird dabei sowohl der Kapitaleinsatz als auch der Arbeitseinsatz sein. Häufig wird auch ein Vorweggewinn vereinbart.



Zulässige Privatentnahmen



In der Anlaufphase haben die meisten Betriebe einen hohen Kapitalbedarf, sodaß die Entnahme des gesamten Jahresgewinnes für die Gesellschaft von Nachteil ist. Im Gesellschaftsvertrag sollen daher Regelungen vorgesehen werden, ob und inwieweit Entnahmen der Gesellschafter zulässig sind. Es ist aber auch darauf zu achten, daß Arbeitsgesellschafter, die keine anderen Einkunftsquellen haben, auch in Verlustjahren Entnahmen tätigen müssen.



Tod eines Gesellschafters



Auch wenn es unangenehm ist, sollen die Gesellschafter sich darüber Gedanken machen, was im Falle ihres Ablebens zu geschehen hat. Soll die Gesellschaft aufgelöst werden? Sollen Erben eintreten dürfen, oder sind sie abzufinden?



Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses



Ein brauchbarer Gesellschaftsvertrag beinhaltet immer Regelungen über das Ausscheiden von Gesellschaftern. Insbesondere ist eindeutig klarzustellen, was der ausscheidende Gesellschafter erhält. Es sollen auch Vereinbarungen über die Kündigung des Gesellschaftsvertrages getroffen werden, die verhindern, daß in Krisensituationen des Betriebes sich einzelne Gesellschafter mit ihren Anteilen absetzen und dadurch die anderen im Stich lassen.











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RE: Vertrag um sich Risiken zu teilen!

Beitrag von JUSLINE » 01.08.2004, 19:38

Danke für diese rasche Antwort, verfehlt aber "ein wenig" wieder das was ich eigentlich wollte.



Ich habe keine Gesellschaft gegründet, es gibt keine Gesellschafter....



Das wir GEMEINSAM etwas Gründen stand nicht zur Frage da ich meinen Gewerbeschein schon seit fast 2 Jahren habe und wir DIESEN genau für diese diensleistungen verwenden können. Warum also einen neuen Gewerbeschein, mit dem selben Gewerbe, verwenden wenn einer vorhanden ist !?



Weiters ist das ein EINZELUNTERNEHMEN und wie bereits erwähnt keine Gesellschaft!



Stellt sich für mich die Frage in wie weit man eben dann diesesn Vertrag verwenden kann.



Ich stelle mir eher mehr einen Vertrag ZWISCHEN 2 FREUNDEN vor, in dem hervorgeht das ich als Gewerbescheininhaber einen FREUND als GLEICHBERECHTIGTEN hinzuziehe......eher die selben RECHTEN aber auch PFLICHTEN und RISIKEN wie ich hat, alles natürlich nur auf diese EINE dienstleistung bezogen.



danke nochmals




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