Hallo
Mein Bruder bekam eine sehr hohe Handyrechnung, die er mit seinem Notstands -"Einkommen" wohl kaum bezahlen kann. Wir riefen die Telefongesellschaft bereits Anfang des Monats an, sie sollen den Vertrag sperren lassen, leider vergebens, er ist bereits 18 Jahre alt.
Man hat uns nicht gerade freundlich darauf hingewiesen, "dass dies die WAHREN Kunden wären". Nach einer Zeit bekamen wir die erste Mahnung, jetzt schon die Zweite.
Nun meine Fragen:
1. Ist das Unternehmen nicht selbst daran schuld. Sie hätten den Vertrag schon kündigen können, sie wussten aus anderen Forderungen schon, dass mein Bruder Zahlungsschwierigkeiten hat!!
2. Wenn man im Notstand ist, bedeutet das nicht, er ist somit nahe am Existenzminimum und kann die Forderung nicht begleichen.
3. Gibt es einen Paragrafen im AGBG der über das Existenzminimum handelt??
Hochachtungsvoll
Patrick Niederreiter
Wie hoch ist das Existenzminimum ??
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Vielen Dank, Herr Gruner!
Mein Bruder bekommt €200 (Notstandshilfe), also ist er rein rechtlich nicht in der Lage seine Schulden von ca. €1000 zu begleichen!
Da würde die Telefongesellschaft bzw. das Inkassobüro sofort beginnen sein Eigentum zu pfänden??
Und falls das nicht ausreicht würde das Inkassobüro Zinsen für jedes Monat verlangen in dem die gesamte Forderung nicht einlangte??
Hochachtungsvoll
Patrick Niederreiter
Mein Bruder bekommt €200 (Notstandshilfe), also ist er rein rechtlich nicht in der Lage seine Schulden von ca. €1000 zu begleichen!
Da würde die Telefongesellschaft bzw. das Inkassobüro sofort beginnen sein Eigentum zu pfänden??
Und falls das nicht ausreicht würde das Inkassobüro Zinsen für jedes Monat verlangen in dem die gesamte Forderung nicht einlangte??
Hochachtungsvoll
Patrick Niederreiter
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