Hallo,
darf auf einem Grundstück ein Park errichtet werden, wenn noch eine Rangordnung eingetragen ist?
Danke, freu mich über jede Hilfe!
Grundbuch Rangordnung
für die veräusserung. es war eine parzelle auf die diese rangordnung zur veräußerung eingetragen wurde. nun wurde sie parzelliert und die teilfläche mit einer neuen parzellennummer verkauft. die restl. parzelle hat jedoch noch immer eine rangordnung zur veräusserung eingetragen. es ist jedoch geplant auf dieser fläche einen park zu errichten. die frage ist: darf das grundstück anderwärtig durch einen park genutzt werden solange die rangordnung noch drauf ist?
lg heidi
lg heidi
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 45 Gäste