Grundbuch Rangordnung

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heidla
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Grundbuch Rangordnung

Beitrag von heidla » 09.12.2014, 10:11

Hallo,
darf auf einem Grundstück ein Park errichtet werden, wenn noch eine Rangordnung eingetragen ist?

Danke, freu mich über jede Hilfe!



Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.12.2014, 15:30

Rangordnung für eine Veräußerung oder eine Belastung (Pfandrecht)?

heidla
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Beitrag von heidla » 09.12.2014, 16:03

für die veräusserung. es war eine parzelle auf die diese rangordnung zur veräußerung eingetragen wurde. nun wurde sie parzelliert und die teilfläche mit einer neuen parzellennummer verkauft. die restl. parzelle hat jedoch noch immer eine rangordnung zur veräusserung eingetragen. es ist jedoch geplant auf dieser fläche einen park zu errichten. die frage ist: darf das grundstück anderwärtig durch einen park genutzt werden solange die rangordnung noch drauf ist?
lg heidi

MG
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Beitrag von MG » 09.12.2014, 16:27

Die Rangordnung ist nur eine Art "Reservierung" (Maximale Gültigkeit ein Jahr) für zukünftige Erwerber und hat keinen Einfluss auf die derzeitige Verwendung, Gestaltung etc.

Der Eigentümer ist durch die Ranganmerkung diesbezüglich nicht beschränkt.

mfG
RA Michael Gruner

heidla
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Beitrag von heidla » 09.12.2014, 17:19

Danke!

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