Die Verwaltung reagiert nicht,

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abit2011
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Die Verwaltung reagiert nicht,

Beitrag von abit2011 » 28.12.2012, 19:34

Hallo!
Ich bin vor kurzem nach Wien gezogen und schon habe ich Probleme mit der Verwaltung meiner Wohnung :(. Ich bin hier als Hauptmieter gemeldet und bezahle extra eine Pacht für meine Einbauküche die von dem Mieter zur Verfügung gestellt würde (55€/ Monat).

Bei der Wohnung Übergabe stellten wir zusammen mit dem Vermieter fest, dass sich die Tür ins Wohnzimmer nicht schließen lässt. Der Vermieter meinte dass er sich darum kümmern wird. Nach einer Woche in der Wohnung stellte ich fest dass auch die Mikrowelle nicht funktioniert.

Also… Vor 3 Monaten sickte ich die erste Mail an die Verwaltung und teilte denen mit, das meine Mikrowelle nicht funktioniert und auch nicht die Abzugshaube... natürlich frage ich auch wegen der Tür.

Jetzt sind schon 3 Monate vorbei und die melden sich einfach nicht obwohl ich alle 14 Tage eine Email zu denen sicke, und das an 3 verschieden Emails. Ich habe schon mit der Markleragentur gesprochen und die meinten dass die Emails richtig sind, und dass es denen komisch vorkommt dass die sich nicht melden.

Also meine Fragen:

Kann ich einen Mietnachlass für die Monate wo ich meine Küche nicht benutzen konnte erwarten, und nach welchen Paragrafen kann ich das einfordern?

Kann ich selber sagen das ich weniger miete bezahle? Oder was soll ich tun, ich weiß wirklich nicht mehr weiter.
Ich bedanke mich für jeden Ratschlag.

Martin Nendden



Hank
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Beitrag von Hank » 07.01.2013, 02:36

Willkommen im Dschungel des Mietrechts - ungefähr so könnte es eventuell sein:

Innentüren gehören nicht zur allgemeinen Erhaltungspflicht, auch die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände nicht, d.h. meiner Meinung ist Mietzinsminderung im Vollanwendungsbereich des MRG für das Inventar ausgeschlossen, außer der vereinbarungsgemäße Gebrauch des Mietobjektes ist nicht möglich, was bei einer defekten Dunstabzugshaube und Mikrowelle eher nicht der Fall sein dürfte.

Falls der Vermieter Unternehmer ist, könnte das Konsumentenschutzgesetz angewendet werden und man kann auf Gewährleistung pochen, das heißt auf Besserung und Reparatur.

Und wenn der Vermieter immer noch nichts unternimmt, kann man selbst Besserung herbeiführen und die Kosten als Schadenersatz dem Vermieter in Rechnung stellen.

Wenn dieser immer noch nicht zahlen will, dann als Mahnklage inform eines bedingten gerichtlichen Zahlungsbefehls gegen ihn einbringen, aber soweit wird's wohl hoffentlich nicht kommen.

Praktische Psychologie und Kommunikationstalent bringen oft mehr, weil man darf in der Hitze des Gefechts sein Ziel, nämlich ruhige Wohnverhältnisse, nicht aus den Augen verlieren. Was nützt es, recht zu haben, aber die Atmosphäre ist für lange Zeit vergiftet?

abit2011
Beiträge: 2
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Beitrag von abit2011 » 08.01.2013, 14:46

Danke für die Antwort! Vieln vieln dank! :)

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