Zigarettenverkauf an 6-jährigen

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Swissair72
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Zigarettenverkauf an 6-jährigen

Beitrag von Swissair72 » 17.07.2011, 15:07

wie kann juristisch gegen den Verkäufer vorgegangen werden?



Officer01
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Beitrag von Officer01 » 18.07.2011, 19:39

Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes erstatten!

Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche ist im Jugendschutzgesetz geregelt. Die Jugendschutzgesetze sind Landesgesetze, das heißt Sie können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Am Beispiel vom Bundesland Wien wäre demnach eine Anzeige an den Magistrat der Stadt Wien wegen Verletzung des § 12 Abs. 1 Wiener Jugendschutzgesetz 2002 zu erstatten.

Handelte es sich um einen Unternehmer, so kann auch die Gewerbebehörde eingeschaltet werden, um die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Swissair72
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Beitrag von Swissair72 » 18.07.2011, 20:15

Das ging ja zack zack mit der Antwort. Herzlichen Dank für die Hilfe

Swissair72
Beiträge: 8
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Beitrag von Swissair72 » 18.07.2011, 20:27

In welchen Gesetzen ist der Ablauf des Vorgehens geregelt?

Hank
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Beitrag von Hank » 19.07.2011, 00:50

...wobei man sich schon auch noch anschauen muss, ob der 6-jährige die Zigaretten nicht doch nur für seine Eltern besorgt hat...

Allgemeines Verwaltungsgesetz (AVG).

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