Zigarettenverkauf an 6-jährigen
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Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes erstatten!
Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche ist im Jugendschutzgesetz geregelt. Die Jugendschutzgesetze sind Landesgesetze, das heißt Sie können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Am Beispiel vom Bundesland Wien wäre demnach eine Anzeige an den Magistrat der Stadt Wien wegen Verletzung des § 12 Abs. 1 Wiener Jugendschutzgesetz 2002 zu erstatten.
Handelte es sich um einen Unternehmer, so kann auch die Gewerbebehörde eingeschaltet werden, um die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche ist im Jugendschutzgesetz geregelt. Die Jugendschutzgesetze sind Landesgesetze, das heißt Sie können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Am Beispiel vom Bundesland Wien wäre demnach eine Anzeige an den Magistrat der Stadt Wien wegen Verletzung des § 12 Abs. 1 Wiener Jugendschutzgesetz 2002 zu erstatten.
Handelte es sich um einen Unternehmer, so kann auch die Gewerbebehörde eingeschaltet werden, um die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit zu überprüfen.
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