Hallo liebe Leute,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe bei einem Möbelhaus mehrere Einzelprodukte gekauft die einen Gesamtwert von 1200€ netto haben. Aus diesen Einzelprodukten werden nun 6 Regale gebaut. Somit würde sich der Wert eines Regals auf 200€ belaufen und wäre damit ein GWG, somit sofort abschreibbar.
Ist das korrekt?
Oder müssen die 6 Regale als eine Geschäftsausstattung gesehen werden und damit auch in die AfA da über 400€?
Wäre echt super wenn das wer wüsste.
Grüße
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Das ist eine technische Entscheidung des Steuerberaters bei der Steuerklärung - da müsste man sich die Buchhaltung anschauen und dann kann man sagen was g'scheiter ist - entweder vorzeitige AfA oder eben eine jährliche.
Eine einzelne Rechnung lässt sich z.B. mit einem Kassa Eingang/Ausgang-Block aufteilen - Eigenleistung für 6 Regale...
Eine einzelne Rechnung lässt sich z.B. mit einem Kassa Eingang/Ausgang-Block aufteilen - Eigenleistung für 6 Regale...
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