Geringwertige Wirtschaftsgüter

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holgenoni
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Geringwertige Wirtschaftsgüter

Beitrag von holgenoni » 01.07.2011, 18:51

Hallo liebe Leute,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe bei einem Möbelhaus mehrere Einzelprodukte gekauft die einen Gesamtwert von 1200€ netto haben. Aus diesen Einzelprodukten werden nun 6 Regale gebaut. Somit würde sich der Wert eines Regals auf 200€ belaufen und wäre damit ein GWG, somit sofort abschreibbar.

Ist das korrekt?

Oder müssen die 6 Regale als eine Geschäftsausstattung gesehen werden und damit auch in die AfA da über 400€?

Wäre echt super wenn das wer wüsste.

Grüße



Hank
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Beitrag von Hank » 04.07.2011, 20:40

Das ist eine technische Entscheidung des Steuerberaters bei der Steuerklärung - da müsste man sich die Buchhaltung anschauen und dann kann man sagen was g'scheiter ist - entweder vorzeitige AfA oder eben eine jährliche.

Eine einzelne Rechnung lässt sich z.B. mit einem Kassa Eingang/Ausgang-Block aufteilen - Eigenleistung für 6 Regale...

holgenoni
Beiträge: 2
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Beitrag von holgenoni » 05.07.2011, 10:12

Hallo Hank,

danke für deine Antwort.

Ob es gescheiter ist, oder nicht, hängt ja natürlich vom Umsatz/Gewinn ab. Das ist natürlich klar. Mich würde nur interessieren ob nun diese 6 Regale getrennt als GWG deklariert werden können, oder doch gemeinsam in eine Jährliche AfA einfließen müssen.

Grüße

Hank
Beiträge: 1527
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Beitrag von Hank » 06.07.2011, 02:13

Ich würde sagen - ja, du kannst die Regale separat geringfügig abschreiben, aber über ein Internetforum ohne Akteneinsicht kann man darüberhinaus sowieso nichts Eindeutigeres sagen. Das ist ein Fall für ein Steuerforum - und für einen Steuerberater.

Hank 8) 8) 8) 8) 8)

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