Organstrafverfügung - Falsche KFZ Bezeichnung

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Chris010887
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Registriert: 27.04.2007, 14:00

Organstrafverfügung - Falsche KFZ Bezeichnung

Beitrag von Chris010887 » 27.04.2007, 14:06

Hallo,

ich habe heute eine Organstrafverfügung bekommen.

Eine rein rechtliche Frage, keine moralische :lol:

Auf der Verfügung steht das übliche

Marke, Farbe, mit dem beh. Kennzeichen ***** am 27.4.2007 um 10.47 Uhr in Wien 01, Zelinkagasse 10,

in einer Blablabla....

Jetzt hat der oder die Beamte allerdings bei Marke "Chrysler" aufgeschrieben. Mein Wagen ist allerdings ein Citroen.

Habe ich jetzt das Recht, die Zahlung der Strafe zu verweigern, da aus der Fahrzeugbeschreibung nicht herausgeht, dass mein KFZ gemeint ist?

Oder reicht es, wenn das Kennzeichen richtig angegeben wurde?

Würde mich über eine Auskunft freuen.

MfG
Chris



Fun
Beiträge: 16
Registriert: 27.04.2007, 20:41

Beitrag von Fun » 27.04.2007, 20:44

Dein Gedankengang ist sicher nicht unrichtig, allerdings in bezug auf die Marke, die Farbe o. ä. glaube ich nicht, dass das Mandat dadurch üngültig wird.
Anders wäre es wohl bei Adresse, Zeit, Kennzeichen.

Tom100
Beiträge: 35
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von Tom100 » 28.04.2007, 09:17

Ich würde zahlen, denn letztlich zählt das Kennzeichen. Farbe und Typ werden imho hauptsächlich aufgrund von Wechselkennzeichenbesitzern angeführt.

MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von MEMIL » 01.05.2007, 11:53

Richtig! Wenn man die Übertretung begangen hat, das Beste ist einmal vorerst bezahlen. Unter Unständen kann sogar ein falsches Kennzeichen irrelevant sein. Das ist der Fall bei Radarbildern wo der Täter einwandfrei erkannt werden kann, oder wenn der Parksheriff den Täter gesehen hat und ihn wieder erkennen kann. Sonst bei den Autofarben wird oft nur Hell oder Dunkel geschrieben, weil mehr nicht notwendig ist.
MEMIL

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