ich habe heute eine Organstrafverfügung bekommen.
Eine rein rechtliche Frage, keine moralische

Auf der Verfügung steht das übliche
Marke, Farbe, mit dem beh. Kennzeichen ***** am 27.4.2007 um 10.47 Uhr in Wien 01, Zelinkagasse 10,
in einer Blablabla....
Jetzt hat der oder die Beamte allerdings bei Marke "Chrysler" aufgeschrieben. Mein Wagen ist allerdings ein Citroen.
Habe ich jetzt das Recht, die Zahlung der Strafe zu verweigern, da aus der Fahrzeugbeschreibung nicht herausgeht, dass mein KFZ gemeint ist?
Oder reicht es, wenn das Kennzeichen richtig angegeben wurde?
Würde mich über eine Auskunft freuen.
MfG
Chris