Wir haben in letzter Zeit immense Probleme mit unseren Nachbarn.
Diese mussten sich dieses Jahr einen Pool aufstellen, eine festen, in den Boden eingesetzten Pool. Kein billiges Plastikding.
Nun ist es so, dass diese Typen praktisch jeden Tag Besuch empfangen, und den ganzen Nachmittag bis ca. 20:00 laut in ihrem Garten herumwerken. D.h., andauerndes hineinspringen in den Pool, lautes Geplärre und eben solche Sachen.
Nun haben wir schon versucht, mit unseren geliebten Nachbarn zu reden, allerdings stößt man da nur auf Granit. Das einzige was man da zu hören bekommt ist "Ich lass mir den Spass nicht verderben!".
Auf die gegenseitige Toleranz in einer Reihenhaussiedlung nehmen die keine Rücksicht.
Folgende Fragen:
1. Hätten die sich eine "Bauerlaubnis" für den Pool von den direkten Nachbarn holen müssen? Als wir letztes Jahr einen Wintergarten angebaut hatten, hat mein Vater sowas von den Nachbarn eingeholt.
2. Brauchen die eine Baugenehmigung vom örtlichen Bauamt? Ham die nämlich sicher nicht.
3. Die Arbeit wurde zu 80% schwarz erledigt. Kann man denen da was anhaben?
4. Wie siehts mit Ruhestörung / Lärmbelästigung aus? Wir können mittlerweile gar nicht mehr in den Garten, da man immer das Geschreie ertragen muss, und mit jedem erneuten, provokativen reinspringen in den Pool, wächst unser Frust.
Meine Eltern haben sich mittlerweile schon das Umziehen überlegt, und das nach über 20 Jahren in dem Haus. Außerdem sind meine Eltern auch schon ~50 Jahre alt.
Es geht hier also wirklich nicht um bloße nachbarschaftliche Schwierigkeiten, das ganze nimmt schon sehr ernsten Charakter an.
Lärmbelästigung durch Nachbarn
1. glaube ich kaum
2. ich bin mir nicht absolut sicher, ich denke für einen mit der Erde fest verbundenen Pool wird keine Bewilligung benötigt. (bewilligungfreie Bauvorhaben)
3. natürlich ist Schwarzarbeit verboten, § 153e StGB Organisierte Schwarzarbeit,
wenn der Pool aber schon steht und nicht mehr daran gearbeitet wird wirst du ihm kaum nachweisen können, dass er den pool nicht mit Freunden oder guten Bekannten ohne Bezahlung errichtet hat.
4. soweit ich weiß gilt Ruhestörung erst ab 22 Uhr,
gibt es denn noch mehr Nachbarn, die sich von dieser Familie belästigt fühlen? Wenn ja dann einfach mal ein Schreiben im Namen aller Parteien, welche sich durch diese Leute gestört fühlen an die Hausverwaltung schicken.
2. ich bin mir nicht absolut sicher, ich denke für einen mit der Erde fest verbundenen Pool wird keine Bewilligung benötigt. (bewilligungfreie Bauvorhaben)
3. natürlich ist Schwarzarbeit verboten, § 153e StGB Organisierte Schwarzarbeit,
wenn der Pool aber schon steht und nicht mehr daran gearbeitet wird wirst du ihm kaum nachweisen können, dass er den pool nicht mit Freunden oder guten Bekannten ohne Bezahlung errichtet hat.
4. soweit ich weiß gilt Ruhestörung erst ab 22 Uhr,
gibt es denn noch mehr Nachbarn, die sich von dieser Familie belästigt fühlen? Wenn ja dann einfach mal ein Schreiben im Namen aller Parteien, welche sich durch diese Leute gestört fühlen an die Hausverwaltung schicken.
Ich dachte, wenn der Lärm, den ein Nachbar veranstaltet, über dem Standardmäßigen Niveau der ganzen Reihenhaussiedlung liegt, kann man denen was anhaben, oder? Man hat hier nämlich wirklich den ganzen Nachmittag keine Ruhe mehr.
Die Sache ist ja auch, dass es in der Siedlung mehrere Pools gibt, bei denen alles absolut Ruhig läuft. Der Pool ist zum abkühlen da, nicht zum herumfetzen. Schon gar nicht, wenn das örtliche Freibad ca. 500m weiter weg ist.
Edit:
Von Immomedia.at
http://immomedia.krone.at/index.php?mod ... 41&page=11
"Ich bin Mieterin einer Wohnung und leide unter der Lärmbelästigung meiner Nachbarin, die ebenfalls Mieterin ist. Ein Gespräch mit dem Vermieter hat nichts gebracht. Die Nachbarin dreht das Radio seit dem Tag und Nacht nur noch lauter auf. Was kann ich dagegen tun?
Für die Ahndung von ungebührlicher Lärmerregung ist die Polizei zuständig. Außerdem kann gegen nachbarschaftliche Lärmstörungen auch direkt mittels Unterlassungsklage bei Gericht vorgegangen werden."
Bei so einer Unterlassungsklage: Hat der Nachbar dann die Pflicht, einen bestimmten Lärmpegel nicht mehr zu überschreiten?
Die Sache ist ja auch, dass es in der Siedlung mehrere Pools gibt, bei denen alles absolut Ruhig läuft. Der Pool ist zum abkühlen da, nicht zum herumfetzen. Schon gar nicht, wenn das örtliche Freibad ca. 500m weiter weg ist.
Edit:
Von Immomedia.at
http://immomedia.krone.at/index.php?mod ... 41&page=11
"Ich bin Mieterin einer Wohnung und leide unter der Lärmbelästigung meiner Nachbarin, die ebenfalls Mieterin ist. Ein Gespräch mit dem Vermieter hat nichts gebracht. Die Nachbarin dreht das Radio seit dem Tag und Nacht nur noch lauter auf. Was kann ich dagegen tun?
Für die Ahndung von ungebührlicher Lärmerregung ist die Polizei zuständig. Außerdem kann gegen nachbarschaftliche Lärmstörungen auch direkt mittels Unterlassungsklage bei Gericht vorgegangen werden."
Bei so einer Unterlassungsklage: Hat der Nachbar dann die Pflicht, einen bestimmten Lärmpegel nicht mehr zu überschreiten?
definiere mal standardmäßiges Niveau
bzw. wer legt fest wie laut standardmäßig ist?
EDIT:
kann mir nicht vorstellen, dass eine Unterlassungsklage gegen " mutwillig laute Poolspringerei" erteilt wird..
seid ihr die einzigen, oder gibt es mehrere Leute die sich davon belästigt fühlen?
bzw. wer legt fest wie laut standardmäßig ist?
EDIT:
kann mir nicht vorstellen, dass eine Unterlassungsklage gegen " mutwillig laute Poolspringerei" erteilt wird..
seid ihr die einzigen, oder gibt es mehrere Leute die sich davon belästigt fühlen?
Zuletzt geändert von Jericho am 21.08.2008, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
Spielende Kinder - kein Problem.
Am Abend mal Besuch haben, etwas erhöhter Lärmpegel - kein Problem (solange das nicht jeden Abend ist).
Mal ne Gartenparty feiern - kein Problem.
Den ganzen Tag im Pool lauthals herumtoben - nicht OK.
Ich nehme an, dass das Ortsabhängig ist. Wohnt man neben einer Schnellstraße, wird es sich nicht vermeiden lassen, einen von Grund auf erhöhten Lärmpegel zu haben.
So wie's bei uns ist, eine ruhige Reihenhaussiedlung, wo's über 20 Jahre lang absolut ruhig war, ist das jetzt natürlich eine absolute Zumutung.
Im Prinzip wärs mir ja egal, wenn die nen Pool haben. Aber bei der Ignoranz, die die an den Tag leben, platzt mir den Kragen.
Wir haben es schon mehrere Male versucht, mit denen auf einen grünen Zweig zu kommen, aber die wollen einfach nicht. Nun bleibt uns einfach nichts anderes mehr übrig, als rechtliche Schritte einzuleiten.
Am Abend mal Besuch haben, etwas erhöhter Lärmpegel - kein Problem (solange das nicht jeden Abend ist).
Mal ne Gartenparty feiern - kein Problem.
Den ganzen Tag im Pool lauthals herumtoben - nicht OK.
Ich nehme an, dass das Ortsabhängig ist. Wohnt man neben einer Schnellstraße, wird es sich nicht vermeiden lassen, einen von Grund auf erhöhten Lärmpegel zu haben.
So wie's bei uns ist, eine ruhige Reihenhaussiedlung, wo's über 20 Jahre lang absolut ruhig war, ist das jetzt natürlich eine absolute Zumutung.
Im Prinzip wärs mir ja egal, wenn die nen Pool haben. Aber bei der Ignoranz, die die an den Tag leben, platzt mir den Kragen.
Wir haben es schon mehrere Male versucht, mit denen auf einen grünen Zweig zu kommen, aber die wollen einfach nicht. Nun bleibt uns einfach nichts anderes mehr übrig, als rechtliche Schritte einzuleiten.
Und das bestimmst Du? oder wer?Five hat geschrieben:Spielende Kinder - kein Problem.
Am Abend mal Besuch haben, etwas erhöhter Lärmpegel - kein Problem (solange das nicht jeden Abend ist).
Mal ne Gartenparty feiern - kein Problem.
Den ganzen Tag im Pool lauthals herumtoben - nicht OK.
Schreien diese Leute wenn sie in den Pool springen, bzw. schwimmen sie schreien darin herum oder geht dir das Geräusch des Wassers auf die Nerven??
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