Hallo!
Bin neu hier in diesem Forum und muss gleich sagen, dass es sehr informativ ist!
Nun zum Sachverhalt:
Bei einer Veranstaltung, bei der ich als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma war, wollte ein Filmteam eines Fernsehsenders gestellte Aufnahmen von mir machen, bei der ich einen Gast abweisen sollte. Da ich so ein Verhalten unprofessionell finde, lehnte ich ab und stellte klar, dass ich zum Arbeiten hier wäre und nicht zum Schauspielern. Weiters sagte ich, dass ich nicht gefilmt werden möchte...
Wenige Minuten später richtete der Kameramann, demonstrativ und provokativ, die Kamera auf mich und ein Mitarbeiter des Senders versuchte mich zum Handeln zu bewegen sodass sie ihre Aufnahmen endlich machen konnten.
Als ich den Kameramann nochmals aufforderte das zu unterlassen, meinte dieser nur, dass er zur Veranstaltung eingeladen wurde, dass ich zum "Inventar" gehören würde und dass er alles filmen könnte was er wollte.
Was kann ich, falls das Bildmaterial ausgestrahlt wird, nun machen?
Vielen Dank im Voraus!
mfg
Bildnisschutz
Hallo!
Das gestaltet sich etwas schwierig, solange keine unsachgemäße Berichterstattung erfolgt ist hier kein Schutz möglich, da z.B. bei einer Massenveranstaltung u.U. ein öffentliches Interesse an Berichterstattung gegeben ist und daher Bilder durchaus veröffentlichbar sind. Falls jedoch eine unsachgemäße Berichterstattung, die u.U. gewisse möglicherweise starfbare Handlungen vorwirft (z.B. "überzogene Gewaltanwendung der Security" als Schlagzeile mit einem unverfälschten Bild von Dir) ist möglicherweise eine Klage wegen Verleumdung möglich.
Bei gewissen Großevents ist es üblich, dass der Veranstalter sich gewisse Medienrechte zusichert, in diesem Fall wäre es fraglich ob nicht dieser die Ausstrahlung verhindert.)
LGB
Das gestaltet sich etwas schwierig, solange keine unsachgemäße Berichterstattung erfolgt ist hier kein Schutz möglich, da z.B. bei einer Massenveranstaltung u.U. ein öffentliches Interesse an Berichterstattung gegeben ist und daher Bilder durchaus veröffentlichbar sind. Falls jedoch eine unsachgemäße Berichterstattung, die u.U. gewisse möglicherweise starfbare Handlungen vorwirft (z.B. "überzogene Gewaltanwendung der Security" als Schlagzeile mit einem unverfälschten Bild von Dir) ist möglicherweise eine Klage wegen Verleumdung möglich.
Bei gewissen Großevents ist es üblich, dass der Veranstalter sich gewisse Medienrechte zusichert, in diesem Fall wäre es fraglich ob nicht dieser die Ausstrahlung verhindert.)
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