Die Werkstatt hat nach 6 Wochen folgenden Bescheid von DEREN Versicherung erhalten: "Vorraussetzung für Schadenersatz ist ein Verschulden Ihrerseits am Zustandkommen des Diebstahls."
Was für einen kuriosen Versicherungsschutz hat diese Werkstatt denn da?
Wenn ich korrekt interpretiere, hätte die Werkstatt etwas zum Diebstahl beitragen müssen (natürlich ganz aus Versehen), damit die Versicherung zahlt?
Bin etwas frustriert und Rechtsschutz habe ich leider auch auch keinen (mehr) ...
Bike aus Werkstatt gestohlen = kein Geld
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 16.07.2008, 20:47
Hallo,
was willst du denn wissen? Die Haftpflichtversicherung zahlt solche Schäden nur, wenn die Polizze solche Schäden beinhaltet. Die andere Möglichkeit ist die Private Haftpflicht, die zahlt bei verschuldeten Schäden. Dafür muss aber eine Person zur Verantwortung gezogen werden können. Liegt kein Verschulden vor geht man leer aus...
grüße
was willst du denn wissen? Die Haftpflichtversicherung zahlt solche Schäden nur, wenn die Polizze solche Schäden beinhaltet. Die andere Möglichkeit ist die Private Haftpflicht, die zahlt bei verschuldeten Schäden. Dafür muss aber eine Person zur Verantwortung gezogen werden können. Liegt kein Verschulden vor geht man leer aus...
grüße
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 16.07.2008, 20:47
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 34 Gäste