Hallo,
mein Vater ist vor kurzem gestorben. Da er in der Wohnung verstorben ist, haben wir keinen Zutritt zu der Wohnung - der Schlüssel liegt beim zuständigen Notar.
Mein Vater hat Schulden (Höhe noch unbekannt), die meine Geschwister und ich nicht übernehmen möchten. Daher wollten wir das Erbe nicht antreten.
Jetzt würden wir gerne einige persönliche Dinge aus der Wohnung haben (Fotos, Dokumente, Erinnerungen). Leider ist dies laut Angestellte des Notars nicht möglich. Bei der Suche im Internet sind wir auf den Begriff bedingter Erbantritt gestossen. Hierzu auch meine Fragen:
1) Was heisst das genau? In welcher Höhe hafte ich? Können sich Inkassobüros oder Gläubiger direkt an mich wenden (Außerhalb der Haftung)?
2) Welche Ansprüche hat der Vermieter (Gemeinde Wien) mir gegenüber (für die Zeit nach dem Tod)? Welche Kosten können noch auf mich zukommmen (Wohnungswiederherstellung)?
3) Gibt es eine andere Möglichkeit zu den persönlichen Sachen zu kommen?
Besten Dank für Eure Antworten
Gruß
Daniela Käsmayer
bedingter Erbantritt
Hallo Daniela,
hoffe ich kann dir ein bisschen helfen.
Zu deinen Fragen:
1. Eine bedingte Erbschaft ist mit der Inventarisierung verbunden. Das führt dann zu beschränkten Haftung aller Erben (§807).
Die beschränkte Haftung musst du selbst einwenden dh den Notar unterrichten und dabei ist folgende Voraussetzung zu beachten: Du musst nachweisen, dass es schon fast so viele Schulden (Verbindlichkeiten) gibt wie die Höhe des Nachlasses ist.
2. Wenn du eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben hast haftest du nur mit dem Vermögen deines Vaters, bei einer unbedingten hast du alle Kosten zu tragen (Wohnungsrenovierung, Beerdigungskosten, Schulden, Mietrückstände....)
viele grüße
hoffe ich kann dir ein bisschen helfen.
Zu deinen Fragen:
1. Eine bedingte Erbschaft ist mit der Inventarisierung verbunden. Das führt dann zu beschränkten Haftung aller Erben (§807).
Die beschränkte Haftung musst du selbst einwenden dh den Notar unterrichten und dabei ist folgende Voraussetzung zu beachten: Du musst nachweisen, dass es schon fast so viele Schulden (Verbindlichkeiten) gibt wie die Höhe des Nachlasses ist.
2. Wenn du eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben hast haftest du nur mit dem Vermögen deines Vaters, bei einer unbedingten hast du alle Kosten zu tragen (Wohnungsrenovierung, Beerdigungskosten, Schulden, Mietrückstände....)
viele grüße
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