Verfolgungsverjährung bei Strafverfügung (falscher Täter)

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talje
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Registriert: 16.07.2008, 15:14

Verfolgungsverjährung bei Strafverfügung (falscher Täter)

Beitrag von talje » 16.07.2008, 15:29

Hallo,

ich habe eine Strafverfügung erhalten, in der mir persönlich als Fahrzeuglenker ein Vergehen vorgeworfen wird. Das Tolle daran ist, dass ich die Tat gar nicht begangen haben kann, denn ich bin gar nicht gefahren. Statt dessen habe ich auf dem Beifahrersitz geschlafen, während meine Freundin gefahren ist.

Sagen wir, die Tat war am 1.4. Die eigentliche Verfolgungsverjährung beträgt in meinem Fall ja sechs Monate, d.h. wenn die Verfolgungshandlung nicht bis zum 1.10. beginnt, ist der Fall verjährt. Bekannterweise gilt die Strafverfügung jedoch als Verfolgungshandlung, so dass ich persönlich nicht mehr auf eine Verjährung hoffen könnte.

Wenn die Behörde nun erst nach dem 1.10. erfährt, dass nicht ich, sondern meine Freundin gefahren ist, kann sie die Verfolgung gegen meine Freundin erst nach mehr als sechs Monaten aufnehmen. Ist die Tat dann bereits für meine Freundin verjährt? Oder unterbricht die Strafverfügung gegen mich (d.h. gegen eine bestimmte Person, aber nicht gegen den Täter) auch die Verfolgungsverjährung für meine Freundin?

Anders gefragt: Muss die Verfolgungshandlung nur gegen einen vermeintlichen Täter erfolgen, damit sie die Verfolgungsverjährung unterbricht, oder muss die Verfolgungshandlung gegen den tatsächlichen Täter erfolgen, damit die Verfolgungsverjährung unterbrochen wird?

Grüße,
talje



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