Sparbuch des Kindes pfändbar?

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Tschuri Cazzino
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Sparbuch des Kindes pfändbar?

Beitrag von Tschuri Cazzino » 28.06.2008, 17:30

Ich spare jährlich ca. 400 Euro auf einen Bausparvertrag meines Wahlenkels ein. Er ist 2 Jahre alt. Leider ist absehbar, dass seine Mutter bald gepfändet wird.
Kann das Sparbuch Ihres Sohnes, für den Sie sorgepflichtig ist, ebenfalls gepfändet werden? Ist es besser das Sparbuch aufzulösen und auf einem Konto unter meinem Namen zu sparen?

Tschuri



hgjhfjhjhgjhgjhgg ghnfjnhgjg
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Re: Sparbuch des Kindes pfändbar?

Beitrag von hgjhfjhjhgjhgjhgg ghnfjnhgjg » 29.06.2008, 08:08

Tschuri Cazzino hat geschrieben: Kann das Sparbuch Ihres Sohnes, für den Sie sorgepflichtig ist, ebenfalls gepfändet werden?
Tschuri
das wäre Sippenhaftung, in Österreich ist das nicht erlaubt, müsste in deutschland ähnlich liegen.

mfg

Tschuri Cazzino
Beiträge: 48
Registriert: 21.08.2007, 23:35

Warum keine Sippenhaftung?

Beitrag von Tschuri Cazzino » 07.07.2008, 18:00

Die Antwort auf mein Post befriedigt mich nicht.
Denn einerseits sind bestimmte Formen der Haftung für Familienmitglieder (Sippenhaftung) mit Sicherheit legal und andererseits könnte sonst jeder Schuldner seine Gläubiger Narren, indem er sein Geld an seine Kinder überweist, und als Erziehungs- und Verfügungsberechtiger in Saus und Braus lebt.
Was ich gerne hätte ist eine Beschreibung der Rechtslage in Österreich - keine Privatmeinungen über den Ist- oder Sollzustand der Rechtslage.

Andreas Hofer4
Beiträge: 224
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 10.07.2008, 15:54

Sippenhaftung gibt es wirklich nicht.
Weder haften Kinder für die Schulden der Eltern noch umgekehrt (außer natürlich, man ist eine Bürgschaft eingegangen). Der Schutz von Gläubigern wird dadurch geährleistet, dass bestimmte in der Regel unentgeltliche Geschäfte, z.B. Schenkungen, unter bestimmten Umständen anfechtbar sind. Aber hier schenkt ja nicht die Mutter ihrem Sohn etwas, um den Haftungsfonds für die Gläubiger zu schmälern, sondern der Sohn bekommt etwas von dritter Seite. - Die Ersparnisse des Sohnes können nicht gepfändet werden - sollte irrtümlicherweise Eigentum des Sohnes gepfändet werden, kann diese Pfändung mittels Aussonderung (ev. Absonderung) angefochten werden.
Allerdings ist zu beachten, dass Minderjährige selbst nicht handeln können, sondern Geschäfte nur über den Erziehungsberechtigten eingehen. D.h. die Mütter könnte de facto über das Einlagevermögen des Sohnes in seinem Namen verfügen.
Da ich kein Familienrechtsspezialist bin, kann ich über die Reichtweite und Kontrolle dieser Verfügungsmacht nichts näheres sagen. Sie können sich aber bei der Pflegschaftsabteilung des Bezirksgerichtes informieren (Amtstage).
Am einfachsten wäre es natürlich, wenn sie das Sparbuch bei sich behalten, und dem Enkel dann zukommen lassen, wann Sie es für richtig empfinden.

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