Wir haben ein Büro gemietet, in dem jeden Morgen, nachdem über Nacht die Fenster geschlossen waren und bei extrem bei Niederdruck ein schrecklich modriger Geruch vorhanden ist.
Wir haben dies bereits 2 Mal (Februar 2008 und Mai 2008) beim Vermieter mit einem eingeschrieben Brief gemeldet mit einer Fristsetzung für eine Antwort. Bis dato haben wir weder mündlich noch schriftlich eine Reaktion darauf erhalten.
Ist es legitim jetzt einfach die Miete zu reduzieren solange von Seiten des Vermieters keine Aktivitäten erfolgt sind?
Mietreduktion - ohne gültigen Rechtsspruch
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- Registriert: 06.05.2008, 12:41
guten tag
dass ist soweit ich weiß nicht legitim, sie können jedoch einen sachverständigen heranziehen der den geruch untersucht und dies schadenersatzrechtlich beim vermieter gelten machen, genaueres weiß ich leider nicht, ich würde mir aber auf jeden fall einen rechtsanwalt zu rate ziehen, da es hier auch um gesundheitsschädigende angelegenheiten (pilze etc) gehen kann und solche verfahren meistens komplexer sind.
mfg
dass ist soweit ich weiß nicht legitim, sie können jedoch einen sachverständigen heranziehen der den geruch untersucht und dies schadenersatzrechtlich beim vermieter gelten machen, genaueres weiß ich leider nicht, ich würde mir aber auf jeden fall einen rechtsanwalt zu rate ziehen, da es hier auch um gesundheitsschädigende angelegenheiten (pilze etc) gehen kann und solche verfahren meistens komplexer sind.
mfg
Wir hatten bereits einen Fachmann hier, der die Räumlichkeiten "ausgefoggt" hat und meinte, falls es keine noch bestehende Quelle gibt, ist es damit erledigt. Das Ganze hat 3-4 Tage gehalten und dann ist der Geruch wieder gekommen.
Der Vermieter hat dies auch genehmigt und bezahlt - jetzt geht es um die nächsten Schritte...
Der Vermieter hat dies auch genehmigt und bezahlt - jetzt geht es um die nächsten Schritte...
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