Angebot - Mahnung

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Achiness
Beiträge: 1
Registriert: 19.06.2008, 11:35

Angebot - Mahnung

Beitrag von Achiness » 19.06.2008, 11:38

Hallo zusammen.

Ich hab nur ne kurze Frage. Und zwar bekomm ich in der Arbeit ständig Bücher zugeschickt die ich nicht bestelle. Bei den Büchern ist eine Rechnung dabei auf der steht, dass wenn man das Buch behalten will soll man die Rechnung bezahlen oder das Buch zurückschicken.

Jetzt hab ich nicht darauf reagiert und hab jetzt eine Mahnung bekommen. Nun die Frage:

Darf ich das Buch behalten ohne zu zahlen oder muss ich das Buch zurückschicken?

Ich hoffe es hilft mir jemand hier weiter.
Liebe Grüße
Achiness



Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 21.06.2008, 00:03

Also entweder Sie zahlen das Buch oder Sie schicken es zurück, behalten ohne Zahlung geht auf keinen Fall.
Sie brauchen jedoch die Rücksendung des Buches nicht zu bezahlen also ruhig unfrankiert wegschicken.

mfg

Sheherezade
Beiträge: 4
Registriert: 22.02.2008, 15:04

Beitrag von Sheherezade » 26.06.2008, 19:59

Driurinspe hat geschrieben:Also entweder Sie zahlen das Buch oder Sie schicken es zurück, behalten ohne Zahlung geht auf keinen Fall.
Sie brauchen jedoch die Rücksendung des Buches nicht zu bezahlen also ruhig unfrankiert wegschicken.

mfg
Meine Güte, man kann doch nicht einfach etwas so sicher behaupten, was so falsch ist!
Der Konsument muss die unbestellten Waren weder aufbewahren noch zurückschicken. Er darf sie sogar wegwerfen. Achtung Ausnahme: Erfolgte die Zusendung erkennbar irrtümlich (z.B. Ware ist erkennbar für eine andere Person bestimmt), so ist dies dem Absender mitzuteilen oder die Ware auf Kosten des Absenders zurückzuschicken. --> § 864 Abs. 2 ABGB
(siehe auch http://www.konsumentenberater.at/faq.js ... 731?fid=87)

Ich bitte Sie, dass Sie mal einen Blick ins Gesetz werfen, bevor Sie Ihre Auskünfte abgeben!

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