Hallo, liebes Forum.
Ich wurde von meinem Arbeitgeber des Diebstahls bezichtigt, wurde entlassen, und angezeigt. Da ich an einem der Tage, an dem Geld wegkam,
nicht im Dienst war, und auch aufgrund verschiedener Zeugenaussagen, war für die Ermittler klar, dass ich es nicht gewesen sein kann, und eine andere Mitarbeiterin steht nun für die Polizei im dringenden Verdacht.
Nun meine Frage : Wenn die Sache, die mit mir zu tun hatte, von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, und nun die andere Person in Verdacht steht, ist das gleichbedeutend mit Freispruch?
Denn in Österreich ist man ja solange unschuldig, bis einem die Schuld bewiesen wird..
Mir geht es nämlich darum, dass ich die Firma klagen möchte, wegen
falschen Beschuldigungen, verlorenen Job, Verleumdung, psychischer Probleme ( bin in Behandlung und muss Anti-Depressiva einnehmen )
sowie mit diesem schlechten Ruf auch schlechte Aussicht auf neuen Job
Ist eine Klage bei Einstellung des Verfahrens gegen mich sinnvoll...?
Oder erst mal nur der Firma durch meinen Anwalt "drohen"....?
P.s: die Entlassung wurde bereits in eine normale Kündigung vom Arbeitsgericht umgewandelt, weil der AG die Frist versäumt hat.
Den genauen Ablauf dieser Sache findet Ihr in einem anderen Beitrag von mir....
Ich danke Euch für Tipps!
Diebstahl - Verfahren eingestellt
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