Im englischen und deutschen Sprachraum gibt es eine vielzahl an Internetseiten die Sexgeschichten beinhalten.
Dabei sind auch oft Inzest und Vergewaltigungsgeschichten vorhanden, teilweise mit Minderjährigen.
Oft gibt es bei diesen Seiten auch nicht einmal einen Alterscheck.
Beispiele: sexstoriespost.com http://www.sexy-geschichten.at/
Sind solche Geschichten in Österreich überhaupt legal? (Sowohl auf die Distribution alsauch auf den Konsum bezogen)
Internet - Sex Stories
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Hallo,
habe mir die seite angeschaut und muss sagen die ganze sache ist sehr strittig. um wirklich das volle service der seite nutzen zu können ist eine registrierung notwendig, also könnte man argumentieren es sei auch eine alterskontrolle.
es stimmt aber dass im internet das gesetz einfach nicht so streng genommen wird und solche seiten, wenn sie nicht zu sehr öffentliches aufsehen erregen oder illegale software verbreiten, eigentlich kaum mit dem gesetz in berührung kommen, leider muss man sagen.
hoffe ein bisschen geholfen zu haben,
mfg
habe mir die seite angeschaut und muss sagen die ganze sache ist sehr strittig. um wirklich das volle service der seite nutzen zu können ist eine registrierung notwendig, also könnte man argumentieren es sei auch eine alterskontrolle.
es stimmt aber dass im internet das gesetz einfach nicht so streng genommen wird und solche seiten, wenn sie nicht zu sehr öffentliches aufsehen erregen oder illegale software verbreiten, eigentlich kaum mit dem gesetz in berührung kommen, leider muss man sagen.
hoffe ein bisschen geholfen zu haben,
mfg
besitz von literatur strafbar???
das kann ich nur schwer glauben, da dann so mancher mit einem bein im kriminal steht der werke von z.b. Donatien Alphonse François ( Marquis de Sade ) zuhause rumstehen hat...
und so manche bibliothek...
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Nur zur Information: § 204a StGB gibt's nicht.Driurinspe hat geschrieben:Guten Tag!
Der Paragraph der diesen Tatbestand regelt ist §204a StGB.
Sowohl der Besitz als auch die Verbreitung, etc sind VERBOTEN.
Besitz (Freiheitsstrafe 1 Jahr)
Verbreitung (Freiheitsstrafe 3 Jahre)
Gewerbsmäßig (Freiheitsstrafe 5 Jahre)
mfg
Ev. anwendbar wäre hier § 207a StGB, wobei es sich hierbei um "wirklichkeitsnahe Abbildungen" handeln muss. Rein erfundene Geschichten (d.h. Text) scheinen meiner Ansicht nach nicht mit einer Strafe iSd StGB geahndet zu werden... zumindest finde ich keinen entsprechenden §.