Hallo,
ich habe bereits die StVO durchsucht auch die KfG hat mir nicht weiterhelfen können, deswegen frage ich hier einmal nach:
Wo könnte es geregelt sein bzw. wo steht es geschrieben dass eine Halte-Verbotstafel die nicht von der zuständigen Behöre angebracht wurde (also zB eine vorübergehende Halteverbotstafel bei einer Baustelle) auf derer Rückseite mit dem gültigen Bescheid bzw der Bescheidnummer zu versehen ist. Steht das nur im jeweiligen Bescheid oder ist dies auch in irgendeinem § geregelt?
lg und danke
Halte-Verboten nun mit Bescheid gültig
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