Arbeitgeber bezichtigt mich des Diebstahls

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Charismata35
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Arbeitgeber bezichtigt mich des Diebstahls

Beitrag von Charismata35 » 17.05.2008, 14:17

Hallo.......ich möchte Euch das, was mir widerfahren ist, zum einem erzählen, zum anderen wäre ich für tipps und vorschläge zu diesem Thema sehr dankbar....ich arbeitete in einem grossen & sehr bekannten Bekleidungsunternehmen bis März 2008. Im November 2007 kam an zwei verschiedenen Tagen bei der Übergabe der Tageslosung Geld weg, weil ich den Erlagschein falsch ausgefüllt hatte. Tatsächlich hätten also mehr überwiesen werden müssen, als am Erlagschein stand. Heute bin ich mir sicher, und auch die Polizei, dass die Bankangestellte der Mitarbeiterin das Geld zurückgegeben hat, und diese es mir ( Storemanagerin ) nicht gesagt hat, und es eingesteckt hat. Die Firma hat bis März 2008 gebraucht, um zu bemerken, dass Geld am Konto der Gesellschaft fehlte. Zudem ist die Mitarbeiterin, die das Geld zur Bank brachte, auch im Januar wegen internen Diebstahl gekündigt worden. Die Firma hatte aber nichts besseres zu tun, als mich zu beschuldigen und mich im März zu entlassen. Ich wurde bei der Polizei angezeigt, obwohl ich an einem dieser Tage, an dem Geld wegkam,
nicht mal im Dienst war. Habe bereits eine Anwältin eingeschaltet, und auch die Polizei ergreift für mich Partei, was sie eigentlich nicht dürfte, aber für sie ist ganz klar aufgrund verschiedener Zeugenaussagen und Vernehmungen, dass diese besagte Mitarbeiterin das Geld eingesteckt hat. Nun war ich auch schon beim Neurologen und hab mir Depressionen aufgrund der Situation und der Verleumdung bestätigen lassen. Job bekomm ich im Moment sowieso keinen. Es wird von der Ak eine Klage eingereicht, wegen nicht gerechtfertigter Entlassung, bzw. weil die Frist für die Entlassung schon überschritten ist. Vom Nov. 2007 bis März 2008 ist für die Entlassung zuviel Zeit vergangen und deshalb anscheinend auch nicht gültig. So bekomme ich vom Arbeitsgericht bestimmt die Bezahlung der Kündigungsfrist zugesprochen, aber wie sieht es aus, mit Klage gegen Firma wegen Verleumdung und Beeinträchtigung meiner Gesundheit?
Bin seit 15 Jahren erfolgreich in dieser Branche, und finde es wirklich schlimm, dasss die Firma keinerlei Anstalten machte, den Fall aufzudecken, sondern mich zu entlassen und mich anzuzeigen.........
Wie gesagt, für mich eine enorm psychische Belastung, kann nicht mehr schlafen, und leide unter Depressionen, hab keinerlei soziale Kontakte mehr, und auch kein Einkommen, oder Aussicht auf neuen Job..........
Würde mich über Zuspruch und Möglichkeiten der Vorgehensweise hinsichtlich Klage sehr freuen............... :) :cry:



Dr.iur.inspe
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Beitrag von Dr.iur.inspe » 18.05.2008, 15:40

guten tag

ich würde ihren ehemaligen arbeitgeber vor dem arbeits- und sozialgericht klagen, aufgrund von kündigung ohne grund, gleichzeitig schmerzensgeldforderungen stellen.

falls es wirklich so ist wie sie sagen und sie einen guten anwalt haben stehen ihre chancen vor gericht sicher nicht schlecht.

mfg

Charismata35
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Beitrag von Charismata35 » 18.05.2008, 16:24

Hallo Driurinspe, erstmal vielen Dank für Deine Zeilen. Natürlich ist es so, wie ich gesagt habe. Ich wäre ja auch sehr dumm, wenn ich auf diese Art Geld genommen habe, denn beim Kassensturz habe ich durch meine Unterschrift mit Passwort im Computersystem bestätigt, dass alles an Geld da war. ich habe 7.600 Euro gehabt und ins Safebag gegeben und verschlossen. Auf den Erlagschein habe ich aber versehentlich 6.700 Euro draufgeschrieben. Die Bank nimmt natürlich nur das Geld an, das laut Original Erlagschein überwiesen werden muss. 900 Euro hat man also der Mitarbeiterin zurückgegeben, die auf der Bank war. Diese Mitarbeiterin hatte auch finanzielle Probleme und Gehaltsexecution, was auch mein Chef wusste. Trotzdem musste eine Konsequenz nach aussen hin, nämlich zur Zentrale gezeigt werden, weil die Ma ja nicht mehr im Unternehmen war, also hat man mich entlassen. Das Problem ist, es zu beweisen, und die Polizei lässt sich mit den Ermittlungen auch viel Zeit, und meine Sorge ist, dass sich die Bankangestellten nicht mehr bis zum November 2007 zurückerinnern können, ob sie Geld zurückgegeben haben. Und weil die Firma es auch nicht früher gemerkt hat, sind dort bestimmt auch keine Videoaufzeichnungen mehr vorhanden. Das wäre natürlich das Einfachste gewesen. :cry: Ich habe schon VOR der Anzeige gegen mich einen Anwalt genommen, weil ich das nicht auf mir sitzen lassen wollte, die Firma hat mich auch erst 5 Tage nach der Entlassung angezeigt. Wahrscheinlich um die Entlassung zu rechtfertigen. In der Entlassung steht als Grund - nicht wiederherzustellenden Vertrauensbeweis - und in der Anzeige hat meine Personalchefin geäussert, dass für sie kein Zweifel besteht, dass ich das Geld gestohlen hätte........Also es gibt kein " ich glaube, dass sie das Geld gestohlen hat, " sondern ganz klare Schuldzuweisung, deshalb meine Idee, wegen der Verleumdungsklage. Mich würde noch interessieren, ob ich nun die Klage durch meinen Anwalt einreichen soll, oder über das Arbeitsgericht, was mir wohl billiger kommen würde.....ausserdem ob es sinnvoll und besser wäre, wenn ich mich vom Neurologen als arbeitsunfähig schreiben lassen würde, oder ob später bei der Klage ein Nachweis über den Arztbesuch und Gutachten meiner Depressionen und Medikamenteneinnahme reicht..........
Ich bedanke mich jedenfalls schon jetzt für Antworten & Tipps, finde es schön, wenn Leute füreinander "da sind" , obwohl man einander nicht kennt.................. :wink:

Charismata35
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Beitrag von Charismata35 » 18.05.2008, 16:28

P.s: Was mich noch interessieren würde, ob ich erst einen Freispruch abwarten muss, oder die Klage schon vorher einreichen kann.....Und weiss vielleicht jemand, wieviel man hier einklagen kann............Verdient habe ich 2700 Euro brutto..........

Dr.iur.inspe
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Beitrag von Dr.iur.inspe » 18.05.2008, 18:00

hallo,

zuerst einmal muss es möglich sein, dass die bank das geld nachvollziehen kann, alles andere wäre ja etwas seltsam.

eine klage geht nur dann, wenn BEWIESEN ist, dass sie nicht das geld gestohlen/entwedet haben, davor ist eine klage natürlich mangels beweisen nicht sinnvoll.

sie können erst auf schadenersatz klagen wenn das arbeits- und sozialgericht urteilt, dass die kündigung nicht rechtens war und erst DANACH auf schadenersatz und/oder sonstige ansprüche klagen die durch die kündigung hervorgerufen wurden (frage der beweise, bzgl psychischer probleme, etc). leider bin ich arbeitsrechtssachen noch nicht so bewandert wie es hier von vorteil wäre, aber ich bilde mir ein zu wissen dass der ehemaliger arbeitgeber auf jeden fall den seit der kündigung entgangenen lohn nachzahlen muss, jedoch bin ich mir nicht sicher.
solche sachen sind juristisch sehr kompliziert und sehr situationsabhängig bzgl beweislage, kündigungsgrund, etc.
am besten sie besprechen solche sachen mit ihrem anwalt, ihrer anwältin die ihnen sicher weiterhelfen können.

mfg

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