Betribeskostennachzahlung

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Acula
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Betribeskostennachzahlung

Beitrag von Acula » 06.05.2008, 14:25

Hi,

ich hab mich schon ein bisschen in dem Forum durchgelesen und bin schon um einiges schlauer geworden, jedoch passt mir das Ergebnis nicht wirklich :(

Konkret geht es um die alt bekannte Betriebskostennachzahlung, ich bin seit 1.04.2008 in meiner Wohnung Mieter (Altbau, 60m², lt. MV unterliegt sie dem MRG, Wien) und soll jetzt 190€ für das Jahr 2007 nachzahlen.

So jetzt wurde die Frage schon oft gestellt, muss ich dass absolut wirklich zahlen? Ich hab mich umgehört und mir wurde auch von Fällen berichtet, bei denen der Vormieter, der die Kosten ja quasi verursacht hat, die Betriebskostennachzahlung zu tragen hat. Auch hier im Forum...

Meine Fragen wären, ist das jetzt unanfechtbar? Wer denkt sich so etwas schwachsinniges aus?

Mein Vermieter hat mir gesagt dass er sich auf das MRG §21 Absatz 3 bezieht, mit genau diesem Satz:

"Ergibt sich aus der Abrechnung ein Fehlbetrag zu Lasten der Hauptmieter, so haben die Hauptmieter den Fehlbetrag zum übernächsten Zinstermin zu entrichten."

Danke schon im Vorraus für Eure Antworten



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