hallo,liebe experten, ich bin eigentümerin einer terrassengarconniere in wien. unsere hausverwaltung hat aufgrund wassereintritts in einer wohnung unter der terrasse meines nachbarn die terrassenabdichtung der 3 wohnungen auf dieser seite erneuern lassen. soweit o.k. jedoch hat sie auch ohne mich zu informieren, geschweige denn meine zustimmung einzuholen, die bewährten 25 jahre alten qualitativ hochwertigen und völlig intakten terrassenplatten gegen neue platten minderwertigster qualität austauschen lassen. sind im gegensatz zu den alten platten weder schmutzabweisend noch abriebfest und waren zum teil gebrochen (die gebrochenen wurden nach meiner beschwerde ausgetauscht). die terrassensanierungsfirma hat auf meine forderung, die mörtelflecken auf den platten zu entfernen, dies vergeblich versucht. jetzt sind zusätzlich zu den flecken auch löcher/vertiefungen entstanden (ich nehme an, durch das abreiben). d.h. die platten verschmutzen leicht, man kann sie jedoch nicht reinigen, ohne sie zu beschädigen.
auf meine frage, warum ich weder informiert noch um meine zustimmung gefragt wurde, wurde "gefahr im verzug" angegeben. abgesehen davon, daß der wassereintritt unterhalb der nachbarterrasse war und daß die sanierung der abdichtung meiner meinung nach nichts mit den platten zu tun hat, lagen zwischen erstmeldung des wassereintrittes durch die betroffenen und der aufforderung an mich, dem dachdecker zutritt zu meiner terrasse zu gewähren, 2 monate, und bis zum beginn der arbeiten vergingen noch einmal 1 1/2 monate.
ich habe den austausch der gegenwärtigen platten gegen die alten oder platten gleicher qualität gefordert und mit rechtsanwalt und kündigung des verwaltungsvertrages gedroht und eine kopie des verwaltungsvertrages angefordert.
der verwalter behauptet: "Es gibt keinen Hausverwaltungsvertrag. Wir verwalten das Haus bereits seit dem Jahr 1983. Grundlage der Verwaltungstätigkeit ist der Wohnungseigentumsvertrag, sowie das Wohnungseigentumsgesetz."
er behauptet weiterhin, daß die terrassenplatten teil der terrassenkonstruktion seien und somit gemeinschaftseigentum.
die terrasse ist jedenfalls mein eigentum, nur habe ich im grundbuch nicht herausfinden können, was genau von der terrasse mein eigentum ist.
weitere stellungnahmen des verwalters:
"Die Erneuerung der alten Platten war unumgänglich, da die bestehenden Platten im Rahmen der Sanierung teilweise gebrochen sind und zudem die Kiesleiste geringfügig nach außen versetzt wurde, weshalb auch nicht ausreichend Platten vorhanden gewesen wäre. (anmerkung durch mich: von einem dachdecker wurde mir gesagt, daß man die kiesleiste (= raum zwischen geländer und terrassenrand) auch mit kies auffüllen kann.) Da die alten Platten in diesem Format nicht mehr erhältlich sind, mussten neue Platten verwendet werden. Konkret wurden Ebenseer Betonplatten in Standardqualität verwendet, welche selbstverständlich für die Verwendung im Außenbereich geeignet sind. Kleinere Plattengrößen sind grundsätzlich problematisch, da diese sich - bei einer Verlegung im Kies - leicht aufstellen und dann Stolperstellen, etc. entstehen können. Die verwendeten Betonplatten sind üblich und entsprechen dem Stand der Technik."
"Eine Beschlussfassung/Zustimmung der EigentümerInnen ist nicht erforderlich, da bei vorhandenen Wassereintritten Gefahr in Verzug ist."
liebe experten, ich weiß, das ist ziemlich viel auf einmal (und trotzdem noch nicht alles).
vielen dank im voraus.
regina
wohnungseigentumsgesetz/hausverwaltung
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