Guten Tag!
Folgende, frei erfundene, Situation: an einem Standort hängt die Erdung an einem Wasserrohr. Laut Aussage eines Elektrikers ist dies unzulässig und es muss stattdessen eine Steigleitung verlegt werden.
Nun meine Frage: fällt das unter §3 des MRG, Erhaltung, und müssen daher die Kosten für die Installation von der HV übernommen werden?
Erdung an Wasserleitung- Paragraph 3 MRG?
Erdung
Wenn die Erdung an der Wasserleitung hängt, dann muss die Hausverwaltung - im Auftrag des Eigentümers - die Reparatur einleiten. Die Kosten sind aus der Instandhaltungsrücklage, die jede HV aus den Mieten anlegen müsste, zu bezahlen.
Lg!
Lg!
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