Hallo,
ich brauche dringend mal einen Rat:
Mein Mann und ich haben letztes Jahr im Februar mit einem Immobilien-Bauträger einen Mietvertrag für ein Reihenhaus geschlossen. Im April sind wir eingezogen - mittlerweile mit der tollen Nachricht, daß wir im November unser erstes Kind erwarteten... im September mussten wir feststellen, daß wir uns die Miete (inkl. aller BK und Strom und Gas ca. 1500 EUR/Monat) mit nur einem Gehalt und KBG nicht mehr leisten können.
Wir haben daraufhin lange und oft mit dem Vermieter diskutiert und uns letztendlich auf eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages zum 01.02.2008 geeinigt. Am 04.02. sollte die Rücknahme des Objektes stattfinden.
Es wurde hierbei festgestellt, daß der Hauptsicherungsschalter nicht mehr funktioniert, ein paar Ölflecken auf dem Parkplatz noch entfernt werden müssten und außerdem noch ausgemalt werden müsste. Nach dem Urteil des OGH waren wir der Meinung, Ausmalen sei nicht mehr nötig, daß alle Wände in der ursprünglichen Farbe geblieben und irgendwelche Bohrlöcher in den Wänden wieder entfernt worden waren.
Also hatte die Mitarbeiterin des Immobilienbüros nur zwei der drei Schlüssel zurückerhalten und ich hatte einen zum Ausmalen und Mängel beseitigen behalten. Als neuer Übergabetermin war der 18.02. vereinbart.
Wir haben am 09./10.02. gemeinsam mit meinem Schwager (gelernter Maler) gestrichen... das komplette Haus, Wände inkl. Decken und Treppenstufen. Alles war ordnungsgemäß abgeklebt, falls doch Farbspritzer auf dem Boden gelandet waren, wurden diese sofort weggewischt. Als wir eingezogen sind, war das Haus (angeblich von einem professionellen Maler) ausgemalt worden. Um jede Steckdose war noch die apricotfarbene Wandfarbe des Vormieters zu sehen, die Treppen und die Fensterrahmen waren teilweise mit angestrichen worden - wir hatten dies beim Einzug allerdings nicht so genau angesehen und demzufolge auch nicht bemängelt. Es gibt allerdings genügend Leute, die beim Einzug geholfen haben und das alles bezeugen können.
Gestern war nun der nächste (und eigentlich letzte) Übergabetermin... die Ölflecken waren beseitigt, der FI-Schalter funktioniert wieder... aber der "netten" Dame von dem Imm.-Büro gefiel das Ausgemalte nicht. Man sieht am oberen Rand der Wände (an der Kante zur Decke) einen etwas dunkleren Streifen, die Decke sei gar nicht gestrichen worden (ist sie doch!), außerdem sei nicht abgeklebt worden, da die Fensterrahmen auch Farbe abbekommen hätten (war ja schon vorher, wie man auch am Alter der Farbe auf den Fensterrahmen erkennt)
Sie hat das Objekt in dem Zustand nicht zurückgenommen, allerdings den dritten und somit letzten Schlüssel einbehalten. Eine Unterschrift auf dem Rücknahmeprotokoll habe ich verweigert.
Ich habe nun keine Chance mehr, evtl. noch selbst etwas auszubessern. Ein Telefongespräch mit dem netten Laden heute ergab, daß sich ein Maler das Ganze angeschaut hätte und daß man komplett neu streichen müsste, da ein Ausbessern nicht möglich sei. (Für ihn logischerweise nicht, da er ja nicht weiß, welche Farbe wir verwendet haben... und er ja auch Geld verdienen möchte.)
Die haben nun auf jeden Fall drei Angebote von Malern eingeholt und wollen das ganze Haus neu streichen lassen - und sich die Kosten hierfür über die als Kaution hinterlegte Bankgarantie holen.
Jetzt die Frage: Dürfen die einfach einen Maler beauftragen und uns die Kosten von der Kaution abziehen? Muss wirklich - auch wenn die Wände weiß sind - auf unsere Kosten neu ausgemalt werden, obwohl es dieses Urteil vom OGH gibt? Angeblich gibt es ein weiteres Urteil vom OGH vom November letzten Jahres, demzufolge der Mieter beim Auszug ausmalen muss???
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
die unendliche Geschichte...
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 20.02.2008, 22:13
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste