FAMILIENRECHT/SELBSERHALTUNGSFÄHIGKEIT

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xyz4
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Beitrag von xyz4 » 18.11.2007, 20:43

also, nun habe ich im oktober meine prüfung gemacht und bestanden.

die österreicher und die schweizer haben mir nun die letzten monate im nachhinein bezahlt.

also gibt es keine waisenrente mehr.

nun bekomme ich ab geburt meines kindes die üblichen gesetzlichen unterstützungen.

vorläufiges ende der geschichte.

vorläufig deswegen, da meine mutter sich leider auf eine unterhaltspfändung eingelassen hat.
sie hat mir leider die noch auständige summe einfach nicht bezahlt.

schade, endlich hätte das finanzielle thema ein ende haben können...... :D

:?: :twisted: warum auch immer sie es so möchte ???



xyz4
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Beitrag von xyz4 » 18.11.2007, 20:46

sollte ich bei der pfändung irgendwelche fristen beachten?

doch lt. auskunft vom bzg. gibt es die nicht bei einer pfändung.

mfg, und noch einen schönen tag!

xyz4
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unterhalt , leider hat die geschichte noch kein ende

Beitrag von xyz4 » 16.12.2007, 19:35

hallo!

so nun habe ich meine matura endlich abgeschlossen und eben wie schon erwähnt meine beiden waisenpensionen im nachhinein bezahlt bekommen.

damit leider noch nicht genug!

die unterhaltspfändung meiner mutter ist leider nicht durchgegangen, da sie die pva eben vor einigen jahren auch beschissen hat und die nun auch ihr geld schnellstmöglich zurück haben möchten.

frage mich nur warum es dann heist unterhalt steht an erster stelle!!?? in diesem fall scheint das nicht so zu sein??
könnte mir nicht die pva zu erst meinen unterhalt bezahlen? und dann erst von meiner mutter ihr geld zurück holen?????

ich habe nun das kinderbetreuungsgeld als einkommen, meine mutter schuldet mir nun noch immer € 2000,- unterhalt die sie mir einfach nicht freiwillig bezahlen möchte. (wurde schriftlich vereinbart das der restbetrag von € 2000,- am ende der zahlung fällig sei)

neija, habe dann eben mal beim bzg nachgefragt. ich habe da die möglichkeit sie auch pfänden zu lassen. nach einiger zeit warterei ob sie es nicht doch noch überweist habe ich eben den ersten schritt gesetzt.

nun erhöht sich die pfändungssumme auch noch auf € 4000,- da der unterhalt immer auf ein jahr im voraus berechnet wird.
DUMME FRAU ! nun den trotzdem ihr pech..... trifft eh keinen armen...

wollte ja nur die € 2000,- aber nein.... so war sie schon immer......

habe dann eventuell später noch einige fragen... jetzt kann es erst mal 4 monate dauern bis der kukuk bei meiner mutter vorbei schaut, die wird augen machen....

frohe weihnachten 2007

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