Guten Morgen !!
Meine Frau und Ich wollen nächstes Jahr im Mai , eine Mietkaufwohnung übernehmen . Wir wären uns mit den jetzigen Mietern schon über die Ablöse einig .
Wir wollen uns aber irgendwie absichern , dass wir die Wohnung auch sicher bekommen . Der derzeitige Mieter könnte in der Zwischenzeit ja noch jemanden anderen als Nachmieter bringen , wenn er mehr Ablöse bekommt als von uns !!
Hilft uns hierbei eine Vereinbarung mit dem jetzigen Mieter , das sich nichts mehr ändert , und wir die Wohnung auch sicher bekommen ???
Wenn ja, was muss in dieser Vereinbarung drinnen stehen ??
Bitte um Hilfe !
Danke fm
Mietkauf !
Hallo
Hiebei handelt es sich um eine fremdfinanzierte EW von Interesse sind Zinsgleitklauseln,Kaufpreis der Wohnung Laufzeit des Kredites die Ablöse darf nur die Kredittilgungen betreffen u nicht die Betriebskosten da diese vom Vormieter verbraucht wurden.Rate Kontakt mit dem Errichter oder Eigentümer der Wohnanlage zur Klärung dieser Fragen.Vertragliche Absicherungen dringend geraten.
fg Hausherr
Hiebei handelt es sich um eine fremdfinanzierte EW von Interesse sind Zinsgleitklauseln,Kaufpreis der Wohnung Laufzeit des Kredites die Ablöse darf nur die Kredittilgungen betreffen u nicht die Betriebskosten da diese vom Vormieter verbraucht wurden.Rate Kontakt mit dem Errichter oder Eigentümer der Wohnanlage zur Klärung dieser Fragen.Vertragliche Absicherungen dringend geraten.
fg Hausherr
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