Strafregister
Strafregister
Wie lange bleibt ein Eintrag im Strafregister aufrecht, wenn jemand zu 6 Monaten, davon 3 Monate unbedingt und 3 Monate bedingt, verurteilt wurde??
Auskunft, Tilgung
die Strafregisterbescheinigung kann, nur für die eigene Person, bei der Bundespolizeidirektion beantragt werden.
Auskünfte werden nur gegenüber Behörden und ausgewählten Bundeseinrichtungen (z.B BH) erteilt.
Strafen von 3 bis max 6 Monaten unterliegen weiters der beschränkten Auskunft nach §6 TilgG, die praktisch nur gegenüber Strafverfolgungsbehörden erteilt wird. Bei bedingter Nachsicht läuft diese Frist erst mit Rechtskraft der Nachsicht, nicht mit Rechtskraft des Urteils!
Nach 5 Jahren erfolgt die endgültige Tilgung. Der Verurteilte gilt fortan als unbescholten und nicht vorbestraft.
StRegG, TigG
MfG NN
Auskünfte werden nur gegenüber Behörden und ausgewählten Bundeseinrichtungen (z.B BH) erteilt.
Strafen von 3 bis max 6 Monaten unterliegen weiters der beschränkten Auskunft nach §6 TilgG, die praktisch nur gegenüber Strafverfolgungsbehörden erteilt wird. Bei bedingter Nachsicht läuft diese Frist erst mit Rechtskraft der Nachsicht, nicht mit Rechtskraft des Urteils!
Nach 5 Jahren erfolgt die endgültige Tilgung. Der Verurteilte gilt fortan als unbescholten und nicht vorbestraft.
StRegG, TigG
MfG NN
Jetzt hab ich doch glatt
vergessen den Beginn der beschränkten Auskunft anzuführen:
3 Jahre nach dem Urteil / der Nachsicht = dem Beginn der Tilgungsfrist.
3 Jahre nach dem Urteil / der Nachsicht = dem Beginn der Tilgungsfrist.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 65 Gäste