Kennt sich jemand mit dem Urheberrecht gut aus?
Konkret geht es mir um folgende Sache:
Ich bin Filmemacher und habe ein Auge auf eine Kurzgeschichte, gemeinsam verfasst von zwei Autoren, der eine starb 1937, der andere 1967, beide US-Staatsbürger, geworfen.
Jetzt weiss ich, dass bei uns in Ö das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod der Urhebers bzw. bei Gemeinschaftswerken nach dem Tod des zuletzt Gestorbenen erlischt und das Werk ins Allgemeingut übergeht.
Gilt das hier zuhause auch für ausländische Autoren? D.h. falls die USA ein anderes Recht hätten, ist in Ö bei dem Autor österreichisches oder amerikanisches Recht anzuwenden? Im amerikanischen ist es nämlich, im Gegensatz zu hier, möglich, das Urheberrecht abzutreten und bei diesen beiden Autoren ist es unter anderem wegen solcher Abtretungen alles andere als klar, wann dort die Urheberrechte ablaufen.
Angenommen, unser Urheberrecht ist tatsächlich anwendbar und Werke von US-Autoren werden in Ö nach Ablauf der 70 Jahre Allgemeingut, und man entscheidet sich, das Werk zu verfilmen und den Film auch in die USA (oder jedes andere Land) zu verkaufen, wo den lokalen Urheberrechtsgesetzen zufolge das Recht noch nicht erloschen ist - welche Konsequenzen hätte das?
Ich bin Euch für jeden Hinweis dankbar!
Einen Anwalt zu fragen, wäre wohl das beste, aber ich kenn leider keinen in dem Gebiet und drum wär es wohl eine eher teure Angelegenheit für so eine allgemeine Frage. Falls mir aber jemand einen Anwalt nennen, kann, der auf das Gebiet spezialisiert ist, freue ich mich auch!
Danke, Peter
Urheberrecht
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste