Was tun gegen säumigen Richter?

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friendlymen
Beiträge: 4
Registriert: 13.08.2007, 12:37

Was tun gegen säumigen Richter?

Beitrag von friendlymen » 13.08.2007, 12:52

Werte Formumsmitglieder!
Ich möchte mich hier ganz allgemein halten und stelle daher nur mal so die Frage in den Raum ohne nähere Erläuterung dazu:
Wie lange hat ein Richter Zeit um über einen Fristerstreckungsantrag (also eine Verlängerung der zuvor gewährten Frist) zu entscheiden.

Im konkreten Fall ist die Frist bereits seit 8 Wochen abgelaufen, ein Fristerstreckungsantrag auf Verlängerung der Frist um weitere 6 Wochen liegt nunmehr schon 8 Wochen unbearbeitet beim zuständigen Richter. Selbst wenn der Fristerstreckungsantrag nun abgelehnt wird, so hat der gegnerische RA allein durch die Säumigkeit des Richters doch in jedem Fall eine Fristerstreckung erreicht.
Eine Ablehnung des Richters kommt nicht in Frage, was also kann man sonst dagegen tun?

Bedanke mich für Eure Antworten.



friendlymen
Beiträge: 4
Registriert: 13.08.2007, 12:37

Beitrag von friendlymen » 16.09.2007, 15:56

Ich muss ehrlich gestehen, dass dies nicht das einzige Forum im Internet ist das ich kenne. Und es gibt auch mehrere Foren, in denen sich eben nur wenige User verirren. Aber eines darf ich doch auch anmerken:
Es gibt sehr, sehr wenige Internetforen bei denen man nicht zumindest irgendeine Rückmeldung bekommt.
Ich will zwar die zukünftigen User nicht verunsichern - aber dennoch erlaube ich mir den Hinweis, dass es durchaus auch sein könnte, dass man auf eine gestellte Frage KEINE Rückmeldung bekommt.

Es stellt sich daher die Frage: Wozu dient dieses Forum?

recht-auskunft.at
Beiträge: 21
Registriert: 30.11.2007, 19:31

Beitrag von recht-auskunft.at » 30.11.2007, 20:30

Wenn man keine Hilfe bekommt sollte man es bei einem Anwalt versuchen. Kann man sich dies nicht leisten so bieten die Gerichte und Anwaltskamer kostenlose Beratungen an.

Für jemanden der in der Lage ist solch einen Vorwurf in einem Laienforum zu verfassen sollte es kein Problem sein bei einem der beiden Anzurufen und die Sprechstunden in Erfahrung zu bring. Evt. hilft auch die AK

Analytiker
Beiträge: 4
Registriert: 19.11.2007, 11:02

??

Beitrag von Analytiker » 21.01.2008, 14:31

die nächste Möglichkeit ist es, einen Fristsetzungsantrag zur Bearbeitung des Fristsetzungsantrags an das Instanzgericht zu richten.

Anschließend (nach weiteren 4 ergebnislosen Wochen) einen Fristsetzungsantrag zur Bearbeitung des Fristsetzungsantrags zur Bearbeitung des Fristsetzungsantrags direkt an den OGH zu richten.

Dabei zusätzlich gegen den Richter iSd Verschleppung des Verfahrens nach § 78 (1) GOG anzuregen, sein Gehalt auf 1 Jahr um 25% zu kürzen und diese Eingabe auch als Dienstaufsichtsbeschwerde zu werten, gleichzeitig zu beantragen, die Beschwerde an das zuständige Disziplinargericht (OLG Graz für Wien und umgekehrt, sowie Innsbruck mit Linz) weiterzuleiten.

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