Ich habe seit einigen Wochen meinen Patenhund aus dem Tierheim ausgelöst und in meine Eigentumswohnung genommen. Zuvor habe ich mehrmals die Hausordnung d urchgelesen und auch die Immobilien-Verwaltungsfirma kontaktiert, ob das Halten von Hunden untersagt sei. Die Aussage der Angestellten war, dass sie nicht jede Hausordnung kenne und ich sie durchlesen solle, und wenn es dort nicht drin steht, dann dürfe man selbstverständlich einen Hund halten.
In der Hausordnung gibt es keinen einzigen Vermerk zu Haustieren und so habe ich den Hund zu mir genommen. Wenige Tage später kam ein Miteigentümer zu mir und meinte, die Wohnungseigentümer regen sich über den Hund auf (der immer angeleint ist und nie die Grünflächen der Anlage betritt) und es gäbe einen Zusatz zur Hausordnung, in dem einmal in einer Eigentümerversammlung beschlossen wurde, dass keine Hunde gehalten werden dürfen. Ich müsse den Hund weggeben. Er habe sich auch noch einmal bei der Immobiliengesellschaft erkundigt.
Kann das wirklich sein? Er meinte, man könne eine 2. Eigentümerversammlung einberufen und wenn dann die Mehrheit dagegen sei, müsse ich den Hund weggeben.
Stimmt das? Und wenn ja, was würde passieren, wenn ich ihn nicht weggebe?
vielen Dank im Voraus!!!!
sizi
Hundhalteverbot in Eigentumswohnung?
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