Kündigung, wenn der Vermieter auf Urlaub ist

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aelred1
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Registriert: 17.08.2007, 09:22

Kündigung, wenn der Vermieter auf Urlaub ist

Beitrag von aelred1 » 17.08.2007, 09:34

Ich kündigte mein Mietverhältnis jetzt zum 31. August (Ende des Mietverhältnisses also 30.11.) per eingeschriebenem Brief an den Vermieter (Privatperson), weil ich am Montag bis Anfang September auf Urlaub fahre.
[/b]Frage: Was passiert, wenn der Vermieter auch auf Urlaub ist und der Brief möglicherweise nach 3 Wochen retour kommt, weil er nicht auf der Post abgeholt wurde?
:?:



tahonie
Beiträge: 24
Registriert: 12.07.2007, 20:04

Re: Kündigung, wenn der Vermieter auf Urlaub ist

Beitrag von tahonie » 26.08.2007, 21:20

[/b]Frage: Was passiert, wenn der Vermieter auch auf Urlaub ist und der Brief möglicherweise nach 3 Wochen retour kommt, weil er nicht auf der Post abgeholt wurde?


wenn du beweisen kannst, dass in dem eingeschriebenen brief die kündigung drinnen war, kannst du sie im falle einer retoure nochmals absenden. es gilt dann die frist des ersten eingeschriebenen briefes.

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