Rechtsmittel gegen abweis. Beschluss im Versteigerungsverf.

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Tschuri Cazzino
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Rechtsmittel gegen abweis. Beschluss im Versteigerungsverf.

Beitrag von Tschuri Cazzino » 21.08.2007, 23:51

Das BG Leopoldstadt lehnt die Anberaumung von Besichtigungsterminen von Liegenschaften, die zwangsversteigert werden sollen grundsätzlich ab, wenn diese nicht vom Verpflichteten oder einem Gläubiger gestellt werden. Das ist steht im Widerspruch zu EO §176 Abs 2 Z1:
Für die Besichtigung sind vom Gerichte auf Antrag unter thunlichster Berücksichtigung der Verhältnisse des Verpflichteten und der Anforderungen des ungestörten Wirtschaftsbetriebes bestimmte Tage und Stunden festzusetzen.
und auch im Widerspruch zur Praxis anderer Wiener BGs, die solchen Anträgen stattgeben.

Meine Fragen dazu lauten:
1) Gibt es eine Rechtsmittel gegen einen solchen Beschluss?
2) Hat eine solches Rechtsmittel aufschiebende Wirkung auf die Versteigerung?
3) Wenn ein Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung hat, so ist damit zu rechnen, dass ein Rechtsmittel zu spät kommt und erst nach der Versteigerung entschieden wird. Gibt es in diesem Fall eine Möglichkeit die Praxis rechtswidriger Beschlüsse abstellen zu lassen?



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